Hinweisgebersysteme für das Baugewerbe und Baufirmen

Wir sind der Partner für das Outsourcing der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir stellen Baufirmen ein individualisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreiben dieses Hinweisgebersystem im Alltag. Wir unterstützen zusätzlich in Sondersituationen (Erstellung von Compliance Regelwerken, Beratung im Einzelfall, Einrichtung von Compliance-Management-Systemen).

Unsere Leistungen für
Baufirmen und das Baugewerbe

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und mehreren klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.

Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrer Baufirma eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihre Organisation kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.

Baufirmen und Baugewerbe

Baufirmen ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das Hinweisgebersystem von Baufirmen ist lang: beispielhaft können Beschäftigte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem der Baufirmen abgeben:

  • Korruption
  • Vorteilsnahme
  • Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen
  • Verstöße gegen Datenschutzrecht

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem bei Firmen des Baugewerbes, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten, externen Stelle.

Dies bedeutet für Baufirmen: falls Firmen des Baugewerbes kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.

Gefahr: Reputationsschäden und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

Baufirmen sollten negative Berichterstattung vermeiden. Wenn ein Hinweisgeber sich statt an die eigene Baufirma direkt an eine Behörde oder gar die Öffentlichkeit wendet, drohen Reputationsschäden. Bei rechtskräftigen Sanktionen droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird.

Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?

Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Zudem besteht die Gefahr, dass Behörden, zum Beispiel der Zoll, auf das Unternehmen aufmerksam werden. Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.

Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen im Baugewerbe

Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten bei Baufirmen Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe im Baugewerbe.

Wir betreuen über 350 Kunden, darunter eine Reihe von Baufirmen und Immobilienunternehmen.

Ihre Beratung: Termin vereinbaren

Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen

Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.