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Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren

Erste Urteile zum Hinweisgeberschutzgesetz

Erste Urteile zum Hinweisgeberschutzgesetz: Beschäftigter fordert vom Arbeitgeber über 44.500 EUR Schadensersatz. Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren. Zusammenfassung: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz sieht hohe Bußgelder für

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