Einer im Unternehmen eingerichteten Compliance-Struktur kommt daher wesentliche Bedeutung zur Vermeidung von Sanktionen zu: Die Compliance-Struktur kann bewirken, dass Straftaten verhindert werden, indem frühzeitige interne Kontrollen die Vollendung einer Straftat verhindern. Selbst wenn bereits eine Straftat vorliegt, kann ein Compliance-Management-System sanktionsmildernd wirken.
Zudem sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Sanktionsmilderung vor, sofern verbandsinterne Untersuchungen zur Aufklärung der Verbandstat vorliegen. Die Untersuchung ist dabei umso erfolgversprechender, je effizienter das Compliance-Management-System ausgestaltet ist.
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