Hinweisgebersysteme für spezielle Branchen

Unsere Lösung: Ein Komplett-Paket mit folgenden 4 Leistungen

1. Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus vier unterschiedlichen Meldewegen, über die Hinweisgeber Hinweise abgeben können:

 

 

Meldeweg 1 – Digitales System: Wir ermöglichen mit unserer Software anonyme Meldungen gegen Compliance-Verstöße und weitere Missstände: hochsicher und konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Whistleblower-Richtlinie.

 

Meldeweg 2 – Telefonische Erreichbarkeit: Hinweisgeber können uns auch per Telefon erreichen. Unsere Expertenhotline ist werktags besetzt und nimmt Hinweise entgegen – denn nicht jeder Hinweisgeber möchte ein rein digitales System nutzen.

 

Meldeweg 3 – Persönliche Treffen: Hinweisgeber können mit uns persönliche Treffen vereinbaren, die wir diskret und auf Wunsch natürlich anonym abhalten. In der Regel nutzen wir hierfür Webmeetings.

 

Meldeweg 4 – Post: Hinweisgeber können uns (anonyme) Briefe zusenden.

2. Betrieb des Hinweisgebersystems

Unser Team, bestehend aus Juristen, nimmt eingehende Meldungen über unser Hinweisgebersystem entgegen. Nach dem Eingang einer Meldung wird ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert. Im nächsten Schritt führen wir eine Plausibilitätsprüfung des Hinweises durch und kategorisieren den Hinweis.

 
Ist der Hinweis von Relevanz, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden Meldung über den konkreten Inhalt des Hinweises mitsamt unserem Prüfergebnis und Handlungsempfehlungen. Wir führen unsere Kunden durch den gesamten Prozess. Die Anzahl der Prüfungen ist in unserem Komplett-Paket nicht beschränkt und mit unserer pauschalen Vergütung abgedeckt.
 

Des Weiteren leiten wir auf Wunsch einen Untersuchungsprozess ein und unterstützen im laufenden Prozess bei den Ermittlungsmaßnahmen. Dabei gewährleisten wir uneingeschränkt die gesetzlich geforderte Vertraulichkeit.

3. Rechtliche Expertise

 

Wir verfügen über das notwendige rechtliche Know-How, um im täglichen Betrieb ein rechtssicheres Management des Hinweisgebersystems und eingehender Hinweise zu gewährleisten.

Unser Komplett-Paket erfüllt alle Anforderungen der EU-Whistleblower Richtlinie und des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir haben zudem sämtliche compliance-relevanten Gesetzesreformen und -vorhaben im Blick. Wir informieren regelmäßig über Neuerungen.

Die Konsequenz: Sie brauchen kein Personal mit zusätzlichen Aufgaben betreuen. Sie müssen daher auch kein Personal extra für den Umgang mit Hinweisgebern schulen, um Ihre neuen Pflichten zu erfüllen. Wir erledigen das.

4. Vertrauen

Wenn wir Ihr Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen und operativ betreiben, wissen Ihre Beschäftigten, dass Hinweise beachtet und kompetent bearbeitet werden.

 

Betreiben Sie das System selbst, etwa nur mit einer Software, vertrauen die Beschäftigten einer solchen internen Lösung nicht im gleichen Maße. Bei einer rein internen Lösung steigt die Gefahr, dass sich Ihre Beschäftigten an externe Meldestellen von Behörden wenden.

 

Starke Referenzen - Auszug unserer Kunden:

Das sagen unsere Kunden:

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Kostenlos für Sie erstellt von Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart

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