Hinweisgebersysteme für die Lebensmittelindustrie

Wir sind der Partner für das Outsourcing der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir stellen Lebensmittelunternehmen ein individualisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreiben dieses Hinweisgebersystem im Alltag. Wir unterstützen zusätzlich in Sondersituationen (Erstellung von Compliance Regelwerken, Beratung im Einzelfall, Einrichtung von Compliance-Management-Systemen).

Unsere Leistungen für
Unternehmen der
Lebensmittelindustrie

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und mehreren klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meeting, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.

Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Unternehmen der Lebensmittelindustrie eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihr Unternehmen kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.

Neue Hinweisgebersystem-Pflichten für die Lebensmittelindustrie

Unternehmen der Lebensmittelindustrie ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem bei Unternehmen in der Lebensmittelindustrie, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten Stelle.

Dies bedeutet für Lebensmittelfirmen: Falls Firmen der Lebensmittelindustrie kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potenzielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eignen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden.

Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?

Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Zudem besteht die Gefahr, dass Behörden auf das Unternehmen aufmerksam werden.

Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems. Hinweisgeberexperte ist Partner einer Reihe renommierter Unternehmen der Lebensmittelindustrie und wird u.a. regelmäßig von der Lebensmittelzeitung zum Hinweisgeberschutzgesetz befragt. Details finden Sie in diesem Artikel.

Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen bei Unternehmen der Lebensmittelindustrie

Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten der Lebensmittelbranche Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Lebensmittelindustrie. Wir bieten unter anderem sämtliche europäischen Sprachen sowie die gängigen Weltsprachen an, von chinesisch bis arabisch. Vor allem bieten wir die Möglichkeit, viele unterschiedliche (Retail- und/ oder Produktions-) Standorte in unser Hinweisgebersystem einzubinden. Zusätzlich bieten wir als Inklusivleistung ein separates Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz an.

Unser Angebot: 2 in 1. Lesen Sie zur Kombinierbarkeit unseres Hinweisgebersystems mit dem Beschwerdeverfahren einen ausführlichen Beitrag.

Ihre Beratung: Termin vereinbaren

Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen

Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.