Hinweisgebersysteme für die Textilindustrie & Modebranche

Unsere Leistungen für Textilunternehmen

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und mehreren klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewegen bilden unser Hinweisgebersystem. Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Textilunternehmen eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihr Unternehmen kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets. Unser Paket wird pauschal abgerechnet, es fallen keine Stundensätze an.

Das sagen unsere Kunden:

Starke Referenzen - Auszug unserer Kunden:

Neue Hinweisgebersystem Pflichten für Textilunternehmen

Textilunternehmen ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in Unternehmen in der Textilbranche, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten Stelle.

Falls Textilfirmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potenzielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eignen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden.

Zudem drohen hohe Strafen.

 

Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte* damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder.

Eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR droht, wenn Arbeitgeber gegen Vorgaben zum Betrieb des Hinweisgebersystems verstoßen.

Die für die interne Meldestelle zuständigen Beschäftigten müssen hier aufpassen. Ihnen drohen auch persönliche Inanspruchnahmen.

Wird kein Hinweisgebersystem eingerichtet, drohen Bußgelder bis zu EUR 20.000,00.

 

Einen ausführlichen Überblick zu potenziellen Strafen finden Sie hier.

 

Ihre Firma hat keinen (externen) Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?

Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Zudem besteht die Gefahr, dass Behörden auf das Unternehmen aufmerksam werden.

Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.

Sie möchten Ihr Textilunternehmen auf das neue Gesetz vorbereiten?

Fordern Sie jetzt Ihre gratis Checkliste an, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Erhalten Sie zudem regelmäßig aktuelle Rechts-Updates.
Kostenlos für Sie erstellt von Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart

Hinweisgebersystem: Recht & Technik aus einer Hand

Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an. 

Komplett-Paket: Inklusivleistungen

  • Bereitstellung unserer persönlichen Erreichbarkeit für Ihre Mitarbeiter aus dem In- und Ausland (Telefon/persönliches Treffen/Post)
  • Einrichtung des Hinweisgebersystems und Untrerstützung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den notwendigen Schritten:
    • Digitales Hinweisgebersystem, 24/7 erreichbar
    • Anonymität für Hinweisgeber
    • Plausibilitätsprüfung von eingehenden Hinweisen mit Kategorisierung der Hinweise
    • Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
    • Frühwarnsystem: Vierteljährliche Informationen zu neuen Compliance relevanten Gesetzen
    • Datenschutz und Revisionssicherheit des Hinweisgebersystems
    • Standardisierte Unterstützung der Unternehmenskommunikation zum Hinweisgeberschutz

Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen bei Textilunternehmen

Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten der Textilbranche Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Textilbranche. Wir bieten unter anderem sämtliche europäischen Sprachen sowie die gängigen Weltsprachen an, von chinesisch bis arabisch. Vor allem bieten wir die Möglichkeit, viele unterschiedliche (Retail und/ oder Produktions-) Standorte in unser Hinweisgebersystem einzubinden. Zusätzlich bieten wir als Inklusivleistung ein separates Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz an. Unser Angebot: 2 in1. Lesen Sie zur Kombinierbarkeit unseres Hinweisgebersystems mit dem Beschwerdeverfahren einen ausführlichen Beitrag:

Wie funktioniert die Implementierung unseres Hinweisgebersystems?

Schritt 1

Gespräch mit Hinweisgeberexperte über unser Komplett-Paket (inkl. Compliance Starterkit) und Livedemo unserer Lösung.

Schritt 2

Analyse Ihres Bedarfs, Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Auftragserteilung.

Schritt 3

Hinweisgeberexperte stellt Ihnen das neue individualisierte Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Schritt 4

Sie informieren Ihre Beschäftigten über unsere Beauftragung sowie das digitale Hinweisgebersystem und unsere analogen Erreichbarkeiten. Dies kann per E-Mail oder per Veröffentlichung im Intranet/Internet erfolgen.

Schritt 5

Das neue Hinweisgebersystem ist eingerichtet und Sie haben die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.

Das sagen unsere Kunden:

Auszug unserer Kunden

Bekannt aus...

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