Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihr Unternehmen kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets. Unser Paket wird pauschal abgerechnet, es fallen keine Stundensätze an.
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in Unternehmen in der Textilbranche, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten Stelle.
Falls Textilfirmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potenzielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eignen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Zudem drohen hohe Strafen.
Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte* damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder.
Eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR droht, wenn Arbeitgeber gegen Vorgaben zum Betrieb des Hinweisgebersystems verstoßen.
Die für die interne Meldestelle zuständigen Beschäftigten müssen hier aufpassen. Ihnen drohen auch persönliche Inanspruchnahmen.
Wird kein Hinweisgebersystem eingerichtet, drohen Bußgelder bis zu EUR 20.000,00.
Einen ausführlichen Überblick zu potenziellen Strafen finden Sie hier.
Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an.
Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten der Textilbranche Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Textilbranche. Wir bieten unter anderem sämtliche europäischen Sprachen sowie die gängigen Weltsprachen an, von chinesisch bis arabisch. Vor allem bieten wir die Möglichkeit, viele unterschiedliche (Retail und/ oder Produktions-) Standorte in unser Hinweisgebersystem einzubinden. Zusätzlich bieten wir als Inklusivleistung ein separates Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz an. Unser Angebot: 2 in1. Lesen Sie zur Kombinierbarkeit unseres Hinweisgebersystems mit dem Beschwerdeverfahren einen ausführlichen Beitrag: