Hinweisgebersysteme für die Textilindustrie & Modebranche

Wir sind der Partner für das Outsourcing der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir stellen Textilunternehmen ein individualisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreiben dieses Hinweisgebersystem im Alltag. Unser Hinweisgebersystem deckt Wholesale- und Retailstrukturen mit einem zentral geführten System ab. Wir unterstützen zusätzlich in Sondersituationen (Erstellung von Compliance Regelwerken, Beratung im Einzelfall, Einrichtung von Compliance-Management-Systemen).

Unsere Leistungen
für Textilunternehmen

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und mehreren klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.

Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Textilunternehmen eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihr Unternehmen kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets. Unser Paket wird pauschal abgerechnet, es fallen keine Stundensätze an.

Neue Hinweisgebersystem-Pflichten für Textilunternehmen

Textilunternehmen ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in Unternehmen in der Textilbranche, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten Stelle.

Falls Textilfirmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potenzielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eignen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden. Zudem drohen hohe Strafen.

Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder. Eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR droht, wenn Arbeitgeber gegen Vorgaben zum Betrieb des Hinweisgebersystems verstoßen.

Die für die interne Meldestelle zuständigen Beschäftigten müssen hier aufpassen. Ihnen drohen auch persönliche Inanspruchnahmen. Wird kein Hinweisgebersystem eingerichtet, drohen Bußgelder bis zu 20.000 EUR.

Einen ausführlichen Bericht zu möglichen Bußgeldern finden Sie hier.

Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?

Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Zudem besteht die Gefahr, dass Behörden auf das Unternehmen aufmerksam werden.

Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.

Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen bei Textilunternehmen

Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten der Textilbranche Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Textilbranche. Wir bieten unter anderem sämtliche europäischen Sprachen sowie die gängigen Weltsprachen an, von chinesisch bis arabisch. Vor allem bieten wir die Möglichkeit, viele unterschiedliche (Retail- und/ oder Produktions-) Standorte in unser Hinweisgebersystem einzubinden. Zusätzlich bieten wir als Inklusivleistung ein separates Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz an.

Unser Angebot: 2 in 1. Lesen Sie zur Kombinierbarkeit unseres Hinweisgebersystems mit dem Beschwerdeverfahren einen ausführlichen Beitrag.

Ihre Beratung: Termin vereinbaren

Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen

Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.