Hinweisgebersysteme für die öffentliche Verwaltung

Unsere Leistungen für die öffentliche Verwaltung

Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewegen bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrer Behörde bzw. Organisation eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.

Betrieb des Hinweisgebersystems

Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihre Organisation kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.

Das sagen unsere Kunden:

Starke Referenzen - Auszug unserer Kunden:

Auch Behörden und öffentliche Unternehmen werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Die Verpflichtung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

 

Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das Hinweisgebersystem in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen ist lang: Beispielhaft können Beamte, Angestellte, Lieferanten, Dienstleister und Dritte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen abgeben:

  • Verstöße gegen Vergaberecht
    • Verstöße gegen Haushaltsrecht
    • Verstöße gegen die jeweilige Gemeindeordnung, kommunale Satzungen
    • Korruption
  • Verstöße gegen Arbeitsrecht

Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem

Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen ist dies nachteilig, denn: Wasser sucht sich seinen Weg. Dies bedeutet für öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.

Gefahr: Reputationsschäden

Öffentliche Verwaltungen, Behörden und öffentliche Unternehmen sollten negative Berichterstattung vermeiden. Diese droht, wenn ein Hinweisgeber sich statt an die eigene öffentliche Verwaltungen der das öffentliche Unternehmen direkt an eine Behörden oder gar die Öffentlichkeit wendet. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird.

Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?

Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.

Sie möchten Ihr Unternehmen auf das neue Gesetz vorbereiten?

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Hinweisgebersystem: Recht & Technik aus einer Hand

Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an. 

Komplett-Paket: Inklusivleistungen

  • Bereitstellung unserer persönlichen Erreichbarkeit für Ihre Mitarbeiter aus dem In- und Ausland (Telefon/persönliches Treffen/Post)
  • Einrichtung des Hinweisgebersystems und Untrerstützung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den notwendigen Schritten:
    • Digitales Hinweisgebersystem, 24/7 erreichbar
    • Anonymität für Hinweisgeber
    • Plausibilitätsprüfung von eingehenden Hinweisen mit Kategorisierung der Hinweise
    • Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
    • Frühwarnsystem: Vierteljährliche Informationen zu neuen Compliance relevanten Gesetzen
    • Datenschutz und Revisionssicherheit des Hinweisgebersystems
    • Standardisierte Unterstützung der Unternehmenskommunikation zum Hinweisgeberschutz

Besonderheiten von Städten und Gemeinden

Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten im öffentlichen Sektor Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der Ausschreibungspflicht für unsere Beauftragung und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Entscheidungswege der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen.

Verhältnismäßige Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten

Verwaltungshandeln muss auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Blick haben: Vermeiden Sie daher ein eigenes ressourcenverbrauchendes Hinweisgebersystem und nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, um Ressourcen zu schonen. Wir setzen das Hinweisgebersystem gleichzeitig schlank und günstig um und haben hierbei das kommunale Haushaltsrecht und vergaberechtliche Rahmen im Blick. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung des Hinweisgebersystems auch unter den für Ihre Kommune geltenden haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten.

Wir betreuen über 100 Kunden, darunter eine Reihe Landkreise, Kommunen und öffentlicher Unternehmen.

Wie funktioniert die Implementierung unseres Hinweisgebersystems?

Schritt 1

Gespräch mit Hinweisgeberexperte über unser Komplett-Paket (inkl. Compliance Starterkit) und Livedemo unserer Lösung.

Schritt 2

Analyse Ihres Bedarfs, Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Auftragserteilung.

Schritt 3

Hinweisgeberexperte stellt Ihnen das neue individualisierte Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Schritt 4

Sie informieren Ihre Beschäftigten über unsere Beauftragung sowie das digitale Hinweisgebersystem und unsere Erreichbarkeit. Dies kann per E-mail oder per Veröffentlichung im Intranet/Internet erfolgen.

Schritt 5

Das neue Hinweisgebersystem ist eingerichtet und Sie haben die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.

Das sagen unsere Kunden:

Auszug unserer Kunden

Bekannt aus...

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