Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das Hinweisgebersystem von Baufirmen ist lang: Beispielhaft können Beschäftigte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem Ihres Unternehmen der Logistik- oder Verkehrswirtschaft abgeben:
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte* damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder.
Eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR droht, wenn Arbeitgeber gegen Vorgaben zum Betrieb des Hinweisgebersystems verstoßen.
Die für die interne Meldestelle zuständigen Beschäftigten müssen hier aufpassen. Ihnen drohen auch persönliche Inanspruchnahmen.
Wird kein Hinweisgebersystem eingerichtet, drohen Bußgelder bis zu EUR 20.000,00.
Einen ausführlichen Bericht zu möglichen Bußgeldern finden Sie hier.
Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an.
Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten der Logistikbranche Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Logistik- und Verkehrsbranche, so zum Beispiel die hohe Anzahl fremdsprachiger Beschäftigter. Wir bieten unter anderem sämtliche ost- und süd-ost -europäischen Sprachen für unser Hinweisgebersystem an.
Das neue Hinweisgebersystem ist eingerichtet und Sie haben die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.