Welche Sanktionen drohen nach dem Verbandssaktionengesetz?

Die Sanktionierung des Verbands kann durch Verbandsgeldsanktion oder durch Verwarnung mit Verbandsgeldsanktionsvorbehalt erfolgen.
Im Einzelnen sind folgende Sanktionen vorgesehen:
1. Geldstrafe

2. Verwarnung mit Verbandsgeldsanktionsvorbehalt

3. Bekanntmachung der Verurteilung des Verbands („naming & shaming“)
Die Höhe der Sanktion richtet sich nach dem Umsatz des Verbands. Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz bis EUR 100 Mio. beträgt sie höchstens EUR 10 Mio. bei Vorsatz und EUR 5 Mio. bei Fahrlässigkeit. Für Konzerne mit einem höheren Jahresumsatz soll eine Höchstgrenze von 10 % bzw. 5 % des Jahresumsatzes gelten.
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