Neue Haftungsrisiken

Wem drohen größere Haftungsrisiken?

Neue und größere Haftungsrisiken drohen folgenden Personen im Unternehmen:

Welche Haftungsrisiken drohen?

Die Unternehmensleitung setzt sich dem Risiko der persönlichen Haftung gegenüber dem Unternehmen, arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen aus. Daneben muss auch mit dem Wegfall von Erfolgszahlungen gerechnet werden.

Neue Compliance Pflichten vergrößern Haftungsrisiken

Welche neuen Compliance Pflichten kommen auf mittelständische Unternehmen zu?

Am 16. Dezember 2019 trat die EU Whistleblower Richtlinie in Kraft. Die Umsetzungsfrist lief bis zum 17. Dezember 2021. In Deutschland ist nun im Jahr 2022 ein nationales Umsetzungsgesetz geplant. Bis dieses gilt, entfaltet die Richtlinie in weiten Teilen unmittelbare Wirkung.

Die EU Whistleblower Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Dieses soll den Hinweisgebern ermöglichen anonym, ohne etwaige arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen zu befürchten, Compliance Verstöße zu melden. Auch kleinere Unternehmen sind betroffen. Mehr Details finden Sie hier:


Darüber hinaus verschärft das Verbandssanktionengesetz die Haftungsrisiken der handelnden Personen im Unternehmen und der Kommune. Der bisherige Entwurf des Verbandssanktionengesetzes ermöglicht es, neben der bereits bestehenden Haftung der Handelnden, künftig eine weitreichende Unternehmenshaftung für Verstöße, die innerhalb eines Unternehmens begangen werden. Das Verbandssanktionengesetz gilt sowohl für juristische Personen des Privatsrechts als auch für solche des öffentlichen Rechts und sieht empfindliche Geldstrafen für die Fälle der Begehung von Verbandsstraftaten durch Leitungspersonen selbst und durch Mitarbeiter, wenn die Verbandsstraftet durch die Leitungsperson hätte verhindert werden können, vor. Mehr Details finden Sie hier:

Auf welchen Ebenen kommen Compliance Verstöße vor?

Ein Compliance Verstoß ist auf allen Hierarchieebenen denkbar. Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens hat die Pflicht Gesetze, ethische Maximen und Kodizes einzuhalten. Ein besonderes Risiko stellen solche Verstöße dar, die nicht für jedermann offensichtlich sind. Insbesondere den leitenden Angestellten kommt die Aufgabe zu, Compliance Verstöße zu verhindern.

Welche zusätzlichen Folgen haben Compliance Verstöße in der öffentlichen Verwaltung?

Neben den allgemeinen strafrechtlich verfolgbaren Delikten, besteht in der öffentlichen Verwaltung das Risiko der Verwirklichung von Amtsträgerdelikten durch den Handelnden, wie beispielsweise der Vorteilsannahme und -gewährung im Amt oder der Bestechlichkeit und Bestechung im Amt, welche im Gegensatz zu den allgemeinen strafrechtlichen Delikten einen höheren Strafrahmen vorsehen. So wird eine Bestechlichkeit im Amt mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet.
Für öffentliche Unternehmen gilt: Sollte es sich bei der Unternehmensleitung um Vertreter der öffentlichen Hand handeln, so haften diese ebenso wie die Unternehmensleitung im privaten Sektor.

Welche Sanktionen drohen den Unternehmen?

Der Bußgeldrahmen, den der Gesetzgeber im aktuellen Gesetzesentwurf des Verbandssanktionengesetzes zugrunde legt, sieht bei einem vorsätzlichen Verstoß eine Strafe von tausend Euro bis zu zehn Millionen Euro vor. Erfolgt der Verstoß fahrlässig, so beträgt das Bußgeld mindestens 500 und maximal fünf Millionen Euro. Bei einem Verband mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als einhundert Millionen Euro gilt ein umsatzbasierter Strafrahmen, welcher bei vorsätzlichen Verstößen maximal zehn Prozent und bei fahrlässigen Verstößen maximal fünf Prozent des weltweiten Konzernumsatzes beträgt. Bei einer großen Anzahl der Geschädigten besteht außerdem die Möglichkeit der Veröffentlichung der Verbandstat im Internet. Daneben führen Compliance Verstöße zu Reputationsschäden, dem Risiko der zivilrechtlichen Haftung der Unternehmen, dem Entzug von Gewerbeerlaubnissen, dem Ausschluss von öffentlichen und privaten Auftragsvergaben und erheblichen Rechtsverfolgungskosten.

Was sollten Sie unbedingt tun?

Um die Konsequenzen von Compliance Verstößen zu minimieren, ist es unerlässlich ein internes Hinweisgebersystem und/oder ein funktionierendes, praxistaugliches Compliance System zu etablieren. Hinweisgebersysteme und Compliance Systeme dienen nicht nur dazu, das Haftungsrisiko für die Unternehmensführung im Falle eines Verstoßes zu verhindern, sondern auch dazu, Regel- und Gesetzesverstöße von vornherein zu unterbinden.
Selbst nach einem Gesetzesverstoß kann sich die Bemühung um ein funktionierendes Compliance System strafmildernd auswirken.

Verringern Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko und vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

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