Unternehmen, die sich dafür entscheiden, die interne Meldestelle selbst zu betreiben, müssen die personelle Ausstattung der Meldestelle organisieren – in der Regel wird das Unternehmen die neuen Aufgaben an vorhandene Beschäftigte übertragen. In diesem Fall sind Schulungen notwendig (siehe unten Punkt 2.4.), um bei den Verantwortlichen die notwendige Fachkunde zu gewährleisten. Die Beschäftigten, die die Meldestelle betreiben, haben ein hohes Maß an Verantwortung. Hierfür sollten die betroffenen Beschäftigten unbedingt auf Schulungen bestehen, denn ein fehlerhafter Betrieb eines Hinweisgebersystems kann zu Bußgeldern bis zu EUR 50.000 führen.