Deutschland muss die EU-Whistleblowing Richtlinie umsetzen. Die Umsetzungsfrist lief bis zum 16. Dezember 2021. Da die Richtlinie nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt wurde, gilt die EU-Whistleblowing Richtlinie in weiten Teilen unmittelbar. Ein nationales Umsetzungsgesetz ist nun im Jahr 2022 zu erwarten.