Am effektivsten kann die Geschäftsführung Verstöße verhindern, indem sie ihren Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einrichtung effektiver und angemessener Compliance Strukturen nachkommt.
Wie schaffe ich effektive und angemessene Compliance Strukturen?
Am besten eignet sich die Einrichtung eines Compliance Management-Systems (CMS). Damit kann das Unternehmen zunächst dafür Sorge tragen, dass es erst gar nicht zu einer Straftat im Unternehmen kommt. Das CMS soll also primär dazu beitragen, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter:Innen im Einklang mit Recht,
Gesetz und internen Regeln agieren.
Kommt es jedoch zu einem Regelverstoß, so kann ein bestehendes Compliance Management-System von den Gerichten sanktionsmildernd berücksichtigt werden.
Mögliche Bußgeldreduktionen
Interessant ist in diesem Zusammenhang das GWB-Digitalisierungsgesetz (Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein Wettbewerbsrecht 4.0): Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ausdrücklich normiert, dass Compliance-Programme bei der Festsetzung der Höhe von (Kartell-) Geldbußen zu berücksichtigen sind.
Was bedeutet dies konkret?
Wenn ein Regelverstoß eintritt, haften das Unternehmen und seine Leitung nicht oder nur reduziert, weil alles Zumutbare getan wurde, um Verstöße zu vermeiden und aufzuklären.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Sanktionsmilderung vor, sofern verbandsinterne Untersuchungen zur Aufklärung der Verbandstat vorliegen. Die verbandsinterne Untersuchung ist dabei umso erfolgversprechender, je effizienter das Compliance Management-System ausgestaltet ist.
FAZIT: Ein Compliance-Management-System verbunden mit einem externen Compliance-Beauftragten sind demnach das beste Mittel, sich für das kommende Unternehmensstrafrecht zu wappnen.