Der Schutz von Hinweisgebern und die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems folgt aus der EU Whistleblower Richtlinie und dem kommenden Hinweisgeberschutzgesetz.
Alle Bundesländer haben bereits Möglichkeiten für Hinweisgber, anonyme Meldungen abzugeben, etwa bei Finanzämtern.
Bis zum Inkrafttreten eines nationalen Gesetzes gilt die EU Whistleblower-Richtlinie sowohl für den öffentlichen Bereich wie auch für private Unternehmen unmittelbar. Der rechtliche Hintergrund ist, dass die Richtlinie an den wichtigen Stellen so unbedingt und detailliert gestaltet ist, dass hier eine unmittelbare Wirkung besteht.
Im Detail sieht die Richtlinie vor, dass Behörden und Unternehmen interne Meldestellen schaffen müssen. Die Mitgliedstaaten können aber Unternehmen mit weniger als fünfzig Beschäftigten und Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern davon ausnehmen. Zudem soll der Bund eine externe Meldestelle einrichten, auch die Länder können eigene externe Meldestellen schaffen. Wer einen Hinweis geben will, kann sich sowohl an die interne, wie auch an die externe Stelle wenden. Zudem wird geregelt, in welchen Fällen es zulässig ist, Informationen an die Öffentlichkeit zu geben.
Tatsächlich ist damit zu rechnen, dass das „Whistleblower-Gesetz“ (Hinweisgeberschutzgesetz) zu Beginn der neuen Legislaturperiode verabschiedet wird.
Nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 17. Dezember 2021 können sich Beschäftigte direkt auf die EU-Richtlinie berufen. Das gilt für Hinweisgeber in Behörden, aber auch gegenüber Unternehmen entfaltet die Richtlinie direkte Wirkung. Wenn es etwa um eine Kündigung nach einem Hinweis geht, können sich Beschäftigte auf die EU-Richtlinie als Schutzgesetz berufen – und die Kündigung ist unter Umständen rechtswidrig.
Das sagen unsere Kunden:
Für uns als modernes Traditionsunternehmen war und ist ein vertrauenserweckendes und reibungslos funktionierendes Hinweisgebersystem ein sehr wichtiger Baustein nachhaltiger Unternehmensführung. Hinweisgeberexperte hat uns während der Implementierung sehr geholfen und betreut das System zu unserer größten Zufriedenheit. Ein weiterer Vorteil: Wir benötigen keine internen Ressourcen für die Erfüllung der neuen Gesetzespflichten.
Christian BrandLeitung Finanzen und Steuern, Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH
Auf Empfehlung kamen wir auf Hinweisgeberexperte. Das Team lieferte uns die perfekte Lösung für unser international ausgerichtetes Geschäftsmodell. Hinweisgeberexperte betreibt unser Hinweisgebersystem und ist vor allem unser Sparringspartner für Compliance-Fragen.
Martin StrackCEO Fackelmann GmbH + Co.KG
Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen in der Brot- und Backwarenbranche mit höchsten Ansprüchen an Compliance.
Hinweisgeberexperte unterstützt uns als externer Compliance-Beauftragte dabei, diese Ansprüche umzusetzen.
Prof. Dr. Ulrike Detmers Geschäftsführende Gesellschafterin Mestemacher-Gruppe
Compliance ist im Finanzbereich die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung. Dazu gehört, sicherzustellen, dass Mitarbeiter:innen geltende Regeln kennen und befolgen. Als Compliance-Partner betreibt Hinweisgeberexperte das Hinweisgebersystem von portagon und unterstützt uns dabei, im Einklang mit geltendem Recht zu handeln.
Jamal El MalloukiGründer und Geschäftsführer, portagon GmbH
Als international tätiges und schnell wachsendes Unternehmen ist Compliance ein wichtiges Thema. Hinweisgeberexperte unterstützt uns als externer Compliance Beauftragter dabei, den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.
Philipp SpretiCorporate Secretary, Agile Robots AG
Hinweisgeberexperte ist unser sehr bewährter Partner für Compliance und betreibt unser Hinweisgebersystem. Wir sind sehr zufrieden, denn alle Leistungen kommen schnell, unkompliziert und in sehr guter Qualität. Zudem informiert uns Hinweisgeberexperte regelmäßig über Compliance-Neuerungen – ein wertvoller Service, der sogar von der monatlichen Pauschale abgedeckt ist.
Dr. Norbert TeltschikVorstand Richard Köstner AG
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