Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de über die Funktion des externen Compliance-Beauftragten und die Compliance Verpflichtungen Ihrer Organisation (inkl. Livedemo des Hinweisgebersystems).
Wir analysieren mit Ihnen Ihren konkreten Bedarf und wählen die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regelungen zum Hinweisgeberschutz aus. Anschließend prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Übernahme des externen Compliance-Beauftragten für Ihre gemeinnützige Organisation.
Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine individuelle Compliance-Richtlinie und einen Link zur Verfügung. Binnen 30 Minuten können Sie uns und unser digitales Hinweisgebersystem freischalten.
Sie stellen Ihren Mitarbeiter:Innen und Dritten unsere Kontaktdaten sowie den Link zu unserem digitalen Hinweisgebersystem zur Verfügung (per E-Mail, per Hauspost, per Veröffentlichung im Intranet/ Internet).
Hinweisgeberexperte.de ist Ihr externer pro bono Compliance-Beauftragter und Sie erfüllen Ihre neuen gesetzlichen Pflichten.
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