Hinweisgeberexperte.de kostenlos für den guten Zweck

Wir übernehmen Verantwortung

Als Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung eines führenden Compliancedienstleisters übernimmt Hinweisgeberexperte.de in geeigneten Fällen Compliance Aufgaben für gemeinnützige Organisationen. In erster Linie stellen wir uns als kostenfreier externer Compliance-Beauftragter in den Dienst der Allgemeinheit.
Empfänger von Compliance Dienstleistungen für den guten Zweck („Pro Bono„) durch Hinweisgeberexperte.de sind insbesondere gemeinnützige Institutionen auf folgenden Gebieten:

Wie funktioniert die Beauftragung eines externen pro bono Compliance-Beauftragten?

Schritt 1

Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de über die Funktion des externen Compliance-Beauftragten und die Compliance Verpflichtungen Ihrer Organisation (inkl. Livedemo des Hinweisgebersystems).

Schritt 2

Wir analysieren mit Ihnen Ihren konkreten Bedarf und wählen die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regelungen zum Hinweisgeberschutz aus. Anschließend prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Übernahme des externen Compliance-Beauftragten für Ihre gemeinnützige Organisation.

Schritt 3

Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen eine individuelle Compliance-Richtlinie und einen Link zur Verfügung. Binnen 30 Minuten können Sie uns und unser digitales Hinweisgebersystem freischalten.

Schritt 4

Sie stellen Ihren Mitarbeiter:Innen und Dritten unsere Kontaktdaten sowie den Link zu unserem digitalen Hinweisgebersystem zur Verfügung (per E-Mail, per Hauspost, per Veröffentlichung im Intranet/ Internet).

Schritt 5

Hinweisgeberexperte.de ist Ihr externer pro bono Compliance-Beauftragter und Sie erfüllen Ihre neuen gesetzlichen Pflichten.

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