Hinweisgebersysteme für Stadtwerke
Wir sind der Partner für das Outsourcing der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir stellen Stadtwerken ein individualisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreiben dieses Hinweisgebersystem im Alltag. Wir unterstützen in Sondersituationen (Erstellung von Compliance Regelwerken, Beratung im Einzelfall, Einrichtung von Compliance-Management-Systemen).
Unsere Leistungen
für Stadtwerke
Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihren Stadtwerken eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.
Betrieb des Hinweisgebersystems
Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihre Organisation kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.
Stadtwerke
Stadtwerke werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das von Stadtwerken ist lang: Beispielhaft können Beschäftigte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem der Stadtwerke abgeben:
- Verstöße gegen Vergaberecht
- Korruption
- Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem bei Stadtwerken, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten Stelle.
Dies bedeutet für Stadtwerke: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls Stadtwerke kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Gefahr: Reputationsschäden
Stadtwerke sollten negative Berichterstattung vermeiden. Diese droht, wenn ein Hinweisgeber sich statt an die eigene Organisation direkt an eine Behörde oder gar die Öffentlichkeit wendet. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird.
Sie haben keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?
Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen.
Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.
Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen von Stadtwerken
Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten im öffentlichen Sektor Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der Ausschreibungspflicht für unsere Beauftragung und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Entscheidungswege bei öffentlichen Unternehmen wie Stadtwerken.
Verhältnismäßige Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten
Das Handeln von Stadtwerken muss auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Blick haben: Vermeiden Sie daher ein eigenes ressourcenverbrauchendes Hinweisgebersystem und nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, um Ressourcen zu schonen. Wir setzen das Hinweisgebersystem gleichzeitig schlank und günstig um und haben hierbei den vergaberechtlichen Rahmen im Blick.
Sprechen Sie uns an!
Wir betreuen über 350 Kunden, darunter eine Reihe von Stadtwerken, Landkreisen, Kommunen und öffentlichen Unternehmen.

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen
Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.