Hinweisgebersysteme
für den Maschinenbau
Wir sind der Partner für das Outsourcing der Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Wir stellen Maschinenbaufirmen ein individualisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung und betreiben dieses Hinweisgebersystem im Alltag. Wir unterstützen zusätzlich in Sondersituationen (Erstellung von Compliance Regelwerken, Beratung im Einzelfall, Einrichtung von Compliance-Management-Systemen).
Unsere Leistungen
für Maschinenbauer
Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meeting, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Unternehmen eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.
Betrieb des Hinweisgebersystems
Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihre Organisation kann Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.
Für Maschinenbau und Maschinenbauer
Maschinenbauer ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das Hinweisgebersystem von Maschienenbaufirmen ist lang: Beispielhaft können Beschäftigte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem der Maschinenbaufrimen abgeben:
- Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Zeitregelungen
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Korruption
- Kartellrechtsverstöße und viele mehr
Hinweisgeberexperte betreut eine größere Anzahl international tätiger Maschinenbaufirmen.
Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in Unternehmen der Maschinenbaubranche, ist dies nachteilig, denn: Hinweisgeber wollen sich mitteilen, wenn nicht beim eigenen Arbeitgeber, dann bei einer dritten externen Stelle.
Dies bedeutet für Machinenbaufirmen: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls Maschinenbaufirmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potenzielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrem eignen Unternehmen keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Ihre Firma hat keinen externen Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?
Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen. Zudem besteht die Gefahr, dass Behörden auf das Unternehmen aufmerksam werden.
Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.
Besonderheiten bei Hinweisgebersystemen bei Maschinenbauunternehmen
Hinweisgeberexperte als externer Dienstleister trägt den Besonderheiten bei Maschinenbaufirmen Rechnung. Dies beginnt bei der Frage der branchentypischen Regelungen und endet bei unserem tiefen Verständnis für die Arbeitsabläufe in der Maschinenbaubranche. Wir bieten unter anderem sämtliche europäischen Sprachen sowie die gängigen Weltsprachen an, von chinesisch bis arabisch.

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen
Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.