Hinweisgebersysteme für Krankenhäuser
Wir betreiben für ein dutzend Krankenhäuser Hinweisgebersysteme. Unser Angebot an Krankenhäuser: Einrichtung und Betrieb eines Hinweisgebersystems sowie das gesamte Hinweisgebermanagement. 2 in 1: Unser Hinweisgebersystem für Krankenhäuser kann auch als Beschwerdeverfahren für das Lieferkettengesetz genutzt werden.
Unsere Hinweisgebersysteme
und Meldestellen für Krankenhäuser
und die Gesundheitsbranche
Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und analogen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meetings, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Krankenhaus eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.
Betrieb des Hinweisgebersystems
Wir betreiben das Hinweisgebersystem im Alltag. Das bedeutet: Nach Eingang einer Meldung wird von unseren Experten ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert, unsere Experten prüfen, ob die eingegangene Meldung überhaupt plausibel ist und Ihr Krankenhaus kann uns gegenüber Stellung hierzu nehmen. Wir übernehmen den gesamten Prozess. Der Vorgang selbst wird dokumentiert („Audit Trail“). Die individuelle Bearbeitung jedes eingehenden Hinweises ist Teil unseres Komplett-Pakets.
Welche Krankenhäuser betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Seit Dezember 2023 gelten die Regelungen für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz für Krankenhäuser?
Die drei wichtigsten Regelungen lauten wie folgt: Erstens sind Krankenhäuser ab 50 Beschäftigten betroffen, also fast alle deutschen Krankenhäuser. Die betroffenen Krankenhäuser müssen zweitens interne Hinweisgebersysteme einrichten, denn drittens dürfen Beschäftigte Regelverstöße anonym an das eigene Krankenhaus oder direkt an Behörden melden, wobei ihnen ein umfassender Schutz zuteil wird.
Was sieht das Hinweisgeberschutzgesetz für Krankenhäuser genau vor?
Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen müssen interne Hinweisgebersysteme einrichten und einen Prozess definieren, wie sie mit eingehenden Hinweisen rechtssicher umgehen. So müssen Krankenhäuser für ihre Hinweisgebersysteme unter anderem geschultes Personal bereitstellen, Fristen beachten usw. Diese Aufgaben dürfen Krankenhäuser auch outsourcen.
Was ist ein Krankenhaus Meldesystem bzw. Hinweisgebersystem?
Ein internes Hinweisgebersystem und ein internes Meldesystem meinen das gleiche, nämlich einen Weg, über den Hinweisgeber (auch anonym) Hinweise an das Krankenhaus oder einen externen Beauftragten wie die Firma Hinweisgeberexperte melden können. Das Hinweisgebersystem kann grundsätzlich aus schriftlichen, mündlichen, digitalen oder persönlichen Meldewegen bestehen. Zu empfehlen ist ein internes Hinweisgebersystem, das Hinweisgebern die Wahl lässt, ob er/sie schriftlich oder mündlich, digital oder persönlich, anonym oder unter Nennung der Identität Hinweise an das Krankenhaus geben möchte.
Erfahrungen mit Hinweisgebersystemen bei Krankenhäusern
Der Dienstleister Hinweisgeberexperte betreut eine Reihe von Krankenhäusern, vom kommunalen Krankenhaus über überregional tätige Klinikketten bis zum deutschlandweit aktiven Pflegeheimbetreiber. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Krankenhaus-Hinweisgebersystemen. Dies ist wichtig, denn: Expertise und Erfahrungen im Gesundheitssektor sind wichtig, um einen reibungslosen Ablauf des Outsourcings der neuen Pflichten für Krankenhäuser zu gewährleisten. Denn Krankenhäuser haben oft öffentlich-rechtliche Eigentümer, was folgenreich ist. Zudem verfügen Krankenhäuser in der Regel über hohe Beschäftigtenzahlen, was dazu führt, dass viele Abteilungen in die Einrichtung eines Hinweisgebersystems eingebunden werden müssen, vom Betriebsrat bis zum Datenschutz.
Rechtliches Konzept, Umsetzung und Betrieb des Hinweisgebersystems für Krankenhäuser aus einer Hand
Hinweisgeberexperte kann durch die Erfahrung mit Krankenhäusern mit diesen Besonderheiten umgehen und garantiert drei Dinge: eine reibungslose, schnelle Einrichtung des Hinweisgebersystems für Krankenhäuser, die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der neuen Regeln sowie die Abwicklung eingehender Hinweise samt Kommunikation mit dem Hinweisgeber („Hinweisgeber-Management“).
Geschultes Personal
Wichtigster Bestandteil bei der Implementierung und dem Betrieb interner Hinweisgebersysteme sind die natürlichen Personen, welche die Hinweise entgegennehmen. Die Anforderungen an diese Personen sind hoch, denn sie müssen Hinweise unabhängig und ohne Interessenkonflikt entgegennehmen und bearbeiten. Im besten Fall sind diese Personen mit Compliance-Aufgaben vertraut und entsprechend geschult.
Gefahren bei fehlendem Hinweisgebersystem
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem ist dies nachteilig, denn: Wasser sucht sich seinen Weg.
Dies bedeutet für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Gefahr: Reputationsschäden
Krankenhäuser sollten im ureigenen Interesse negative Berichterstattung vermeiden. Diese droht, wenn ein Beschäftigter sich statt an das eigene Krankenhaus direkt an eine Behörden oder gar die Öffentlichkeit wendet. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird, denn in der Regel vertrauen Beschäftigte einem spezialisierten Dienstleister mehr als einem hausinternen Hinweisgebersystem.
Sie haben keinen (externen) Compliance-Beauftragten oder Ombudsmann?
Wenn sich ein Hinweisgeber in unkontrollierter Weise an die Öffentlichkeit wendet, kann es passieren, dass auch böswillige oder unplausible Falschmeldungen bekannt werden. Und ist eine solche Falschmeldung erst einmal im Umlauf, bleibt oftmals auch etwas hängen.
Schützen Sie daher Ihre Reputation und beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb eines eigenen Hinweisgebersystems.
Häufige Fragen
FAQ

Hinweisgebersysteme
für spezielle Branchen
Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles
Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.