Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen NRW sieht – wie das nationale Hinweisgeberschutzgesetz – die Möglichkeit vor, dass betroffene Kommunen und Kommunalunternehmen die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle outsourcen können. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn die betroffenen Einheiten keine eigene Rechts- oder Compliance-Abteilung haben. Denn die Beauftragten für die Meldestelle benötigen Compliance Know-how, um die Meldestelle rechtmäßig zu betreiben.
Hinweisgeberexperte betreibt für dutzende Kommunen und kommunale Betriebe Hinweisgebersysteme und Meldestellen. Langjährige Beziehungen zur öffentlichen Hand sind gerade beim Betrieb von Meldestellen essentiell, um ein Verständnis für die Besonderheiten der öffentlichen Hand zu entwickeln. Als Ansprechpartner für Compliance-Fragen verstehen wir uns als pragmatischer Löser der neuen Gesetzespflichten. Neben Kommunen, Stadtwerken, Kommunalkrankenhäusern und vergleichbaren Betrieben betreuen wir unter anderem das Hinweisgebersystem für den Verband Kommunaler Unternehmen e.V.
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