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Haftung bei fehlerhafter Meldestelle

Haftung bei fehlerhafter Meldestelle

Haftung bei fehlerhafter Meldestelle Zusammenfassung: Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte* damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder.

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Interne Meldestelle

Interne Meldestelle

Interne Meldestelle – Wer ist geeignet? Wer ist „fachkundig“? Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber mit über 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Neben den

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Börsen Zeitung Interviews ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Interview in der Börsen-Zeitung

Interview in der Börsen-Zeitung Hinweisgeberexperte-Geschäftsführer Dr. Maximilian Degenhart wurde von der Börsen-Zeitung zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz interviewt. Thema des Interviews ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches am

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YouTube Kanal @hinweisgeberexperte

Neuer Hinweisgeberschutz YouTube Kanal

Neuer Hinweisgeberschutz-YouTube-Kanal Hinweisgeberexperte hat einen neuen YouTube-Kanal. Auf dem Kanal finden Sie Erklär- und Schulungsvideos zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Best Practice bei Hinweisgebersystemen. Den YouTube-Kanal

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