Was öffentliche Auftraggeber jetzt beachten müssen
Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland. Es verpflichtet auch öffentliche Auftraggeber zur Einrichtung interner Meldestellen, über die Hinweisgeber Missstände vertraulich melden können. Die Umsetzung dieser Pflicht ist jedoch kein reiner Verwaltungsvorgang – sie erfordert strategische Planung, rechtssichere Beschaffung und eine klare vergaberechtliche Einordnung.
Unsere Firma betreibt bereits zahlreiche Meldestellen für öffentliche Unternehmen, kommunale Träger und andere Auftraggeber der öffentlichen Hand. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Auswahl, Einrichtung und im laufenden Betrieb – und beraten Sie selbstverständlich auch zur vergaberechtlichen Seite.
Interne Meldestellen als Vergabegegenstand
SaaS oder juristische Betreuung – was wird vergeben?
Ein Hinweisgebersystem kann als rein technische Lösung (z. B. als SaaS-Plattform) oder als juristisch betreute Meldestelle mit Vertrauensanwälten gestaltet werden. Die Art der Leistung entscheidet darüber, welches Vergabeverfahren einschlägig ist.
- Rein technische Systeme (SaaS): IT-Leistung, klassisch ausschreibungspflichtig.
- Anwaltlich betreute Meldestellen: Freiberufliche Dienstleistung, vereinfachte Vergabe nach § 50 UVgO möglich.
Unsere Erfahrung zeigt: Die Kombination aus anwaltlicher Expertise und technischer Plattform bietet den besten Schutz für Hinweisgeber – und eine hohe Rechtssicherheit für Auftraggeber.
Vergaberecht im Unterschwellenbereich
Was gilt bei einem Auftragswert unter 215.000 Euro?
Im sogenannten Unterschwellenbereich greifen die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und nicht das EU-Vergaberecht. Trotzdem gilt: Auch hier muss die Vergabe im Wettbewerb erfolgen. In der Praxis heißt das, es sollten mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden – sofern der Markt dies zulässt.
Unsere Firma kennt den Anbietermarkt sehr genau und unterstützt Sie gerne bei der Markterkundung und Dokumentation der Wettbewerbsbedingungen. Insbesondere bei spezialisierten, juristisch begleiteten Hinweisgebersystemen ist die Anbieterzahl begrenzt – eine saubere Dokumentation ist hier entscheidend..
Kombinierte Meldestellen für HinSchG und LkSG
Synergieeffekte nutzen – vergaberechtskonform bleiben
Immer mehr öffentliche Stellen planen, Meldesysteme so auszugestalten, dass sie sowohl dem Hinweisgeberschutzgesetz als auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gerecht werden. Diese Kombination erfordert eine klare Leistungsbeschreibung und möglicherweise eine differenzierte Vergabeplanung.
Auch hier bringen wir unsere Erfahrung aus bereits umgesetzten Projekten in der öffentlichen Verwaltung ein. Wir helfen Ihnen, die richtige Balance aus Funktionalität, Datenschutz und rechtlicher Konformität zu finden.
Rahmenverträge und Laufzeitbegrenzung
Was bei Vertragsgestaltung und Auftragswert zählt
Bei der Beauftragung von Hinweisgebersystemen im Rahmen von Pauschalmodellen oder flexiblen Verträgen gilt: Die maximale Laufzeit eines Rahmenvertrags beträgt laut § 15 UVgO sechs Jahre. Der Auftragswert ist realistisch zu kalkulieren – auf Basis von Erfahrungswerten zu Meldungsaufkommen, Beratungsbedarf und technischer Betreuung.
Unsere Firma stellt auf Wunsch belastbare Prognosen zur Verfügung und berät zu flexiblen Vertragsmodellen mit Verlängerungsoptionen. So erhalten Sie Planungssicherheit und bleiben gleichzeitig vergaberechtskonform.
Vergabeverfahren strategisch planen
Unterstützung von Anfang an – technisch, juristisch, organisatorisch
Egal ob Kommune, Hochschule, Zweckverband oder sonstige Einrichtung der öffentlichen Hand: Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft alle. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Dokumentation.
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber ganzheitlich – von der Auswahl des Hinweisgebersystems über die rechtssichere Vergabe bis hin zum dauerhaften Betrieb. Unsere Systeme erfüllen höchste Anforderungen an IT-Sicherheit und Compliance. Und: Wir sind jederzeit ansprechbar, wenn Fragen zum Vergaberecht auftauchen oder sich Rahmenbedingungen ändern.
Fazit: Hinweisgebersysteme brauchen vergaberechtskonforme Umsetzung
Die Einrichtung interner Meldestellen ist eine Pflichtaufgabe – aber auch eine Chance, durch professionelle Systeme und erfahrene Partner Vertrauen zu schaffen. Öffentliche Auftraggeber sollten frühzeitig klären, ob sie eine technische Lösung oder eine umfassende Betreuung beauftragen wollen – und die Vergabe konsequent darauf ausrichten.
Unsere Firma betreibt bereits zahlreiche Hinweisgebersysteme für die öffentliche Hand. Wir wissen, worauf es ankommt. Sprechen Sie uns gerne an – unverbindlich und kostenlos. Ihr Ansprechpartner: Dr. Maximilian Degenhart:
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Telefon: 089 2152 7445
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Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:
