07.04.2025 – Allgemein, Gesetze
Vergabe von Hinweisgebersystemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Unterstützung von Anfang an – technisch, juristisch, organisatorisch
Egal ob Kommune, Hochschule, Zweckverband oder sonstige Einrichtung der öffentlichen Hand: Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft alle. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit und Dokumentation. Wir begleiten öffentliche Auftraggeber ganzheitlich – von der Auswahl des Hinweisgebersystems über die rechtssichere Vergabe bis hin zum dauerhaften Betrieb. Unsere Systeme erfüllen höchste Anforderungen an IT-Sicherheit und Compliance. Und: Wir sind jederzeit ansprechbar, wenn Fragen zum Vergaberecht auftauchen oder sich Rahmenbedingungen ändern.
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