Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und klassischen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meeting, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrer Behörde bzw. Organisation eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.
Auch Behörden und öffentliche Unternehmen werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Die Verpflichtung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
Die Liste denkbarer Meldungen von Hinweisgebern an das Hinweisgebersystem in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen ist lang: Beispielhaft können Beamte, Angestellte, Lieferanten, Dienstleister und Dritte Hinweise zu folgenden Sachverhalten an das Hinweisgebersystem der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen abgeben:
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen ist dies nachteilig, denn: Wasser sucht sich seinen Weg. Dies bedeutet für öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Öffentliche Verwaltungen, Behörden und öffentliche Unternehmen sollten negative Berichterstattung vermeiden. Diese droht, wenn ein Hinweisgeber sich statt an die eigene öffentliche Verwaltungen oder das öffentliche Unternehmen direkt an eine Behörden oder gar die Öffentlichkeit wendet. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird.
Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an.
Verwaltungshandeln muss auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Blick haben: Vermeiden Sie daher ein eigenes ressourcenverbrauchendes Hinweisgebersystem und nutzen Sie unser Hinweisgebersystem, um Ressourcen zu schonen. Wir setzen das Hinweisgebersystem gleichzeitig schlank und günstig um und haben hierbei das kommunale Haushaltsrecht und vergaberechtliche Rahmen im Blick.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung des Hinweisgebersystems auch unter den für Ihre Kommune geltenden haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten.
Wir betreuen über 350 Kunden, darunter eine Reihe von Landkreisen, Kommunen und öffentlichen Unternehmen.
Gespräch mit Hinweisgeberexperte über unser Komplett-Paket (inkl. Compliance Starterkit) und Livedemo unserer Lösung.
Analyse Ihres Bedarfs, Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Auftragserteilung.
Hinweisgeberexperte stellt Ihnen das neue individualisierte Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Sie informieren Ihre Beschäftigten über unsere Beauftragung sowie das digitale Hinweisgebersystem und unsere Erreichbarkeit. Dies kann per E-mail oder per Veröffentlichung im Intranet/Internet erfolgen.
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