Seit dem 2. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Auch Städte oder Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und öffentliche Unternehmen werden durch die EU-Whistleblower Richtlinie verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt diese Regelungen in nationales Recht um.
Entscheider und Verantwortlicher muss sich immer noch selbst mit Compliance Themen befassen, denn die fortwährende Befassung mit Compliance ist essentieller Teil der Auswahl und Überwachung einer internen Lösung.
Die interne Organisation ist so transparent und einfach gestaltet, dass eine eigene Compliance Anlaufstelle, die die notwendigen Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen erfüllt, von Mitarbeiter:Innen, Lieferanten und Kunden angenommen wird.
Die geeignete interne Personalie muss aufwendig geschult werden, wenn sie keine Compliance Erfahrung hat.
Die interne Lösung gewährleistet Sicherheit vor Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und reduziert die Haftungs- und Reputationsrisiken der Entscheider.