Unser Unternehmen

Hinweisgebeberexperte – die Menschen,
die Hinweise ernst nehmen

Wir stellen Hinweisgebersysteme zur Verfügung und unterstützen persönlich, wenn Hinweise eingehen. Unsere Kunden sind mittelständische Unternehmen und Kommunen. Wir sind selbst ein mittelständisches Unternehmen und sprechen die Sprache unserer Kunden: pragmatisch, lösungsorientiert und kompetent.

Unsere Vision

 

Die Etablierung von vernünftigen und angemessenen Compliance-Maßnahmen in mittelständischen Unternehmen sowie Kommunen. Dies wollen wir durch höchste Qualität unserer Dienstleistungen erreichen. Gerade im Bereich Compliance und Hinweisgebersysteme ist das Angebot der vielen Dienstleister unübersichtlich. Neben Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsgesellschaften tummelt sich eine Vielzahl reiner Softwareunternehmen am Markt. Aber Kunden benötigen nach unserer Ansicht mehr als eine Kanzlei und ebenso mehr als eine reine Softwarelösung. Wir versuchen das Beste beider Welten zu vereinen: Rechtliche Expertise und entsprechende Erfahrungen sowie modernste Software. So können wir eine kundenorientierte Lösung anbieten, die ihresgleichen sucht.

Recht und Technik
aus einer Hand

Über 350 zufriedene Kunden bestätigen, dass unser Angebot für Unternehmen vom S-Dax Konzern über den klassischen Mittelständler bis zum Kommunalunternehmen ohne breit ausgestattete Rechts- oder Compliance-Abteilung die richtige Wahl ist. Unser geschäftsführender Gesellschafter, Compliance Officer (TÜV) & Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart, hat langjährige Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen und Kommunen. Dr. Degenhart ist ein anerkannter Experte für Compliance und Hinweisgebersysteme. Er war u.a. am Gesetzgebungsprozess zum Hinweisgeberschutzgesetz beteiligt. Als Sachverständiger war er u.a. in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags als Experte geladen. Als langjähriger Rechtsanwalt war Dr. Degenhart zuletzt Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Advant Beiten.

Zuvor war Dr. Degenhart Mitarbeiter im Konzernvorstandsstab eines börsennotierten Finanzdienstleisters und Mitarbeiter mehrerer Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das erste juristische Staatsexamen absolviert. Über unser Leistungsspektrum Compliance und Hinweisgebersysteme hinaus kooperiert unser Unternehmen mit einer Reihe nationaler & internationaler Kanzleien und Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungseinheiten.
Sie wollen mehr zu uns wissen? Gerne – wir freuen uns.

Compliance
Rechtsanwälte

Die Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Compliance Rechtsanwälte) ist eine Spezialkanzlei für Compliance – erfahren, unabhängig und hochspezialisiert.

Compliance Rechtsanwälte, eine renommierte Kanzlei, vereint über 200 Jahre Berufserfahrung in ihrem Team. Die Kanzlei zeichnet sich durch ihre Unabhängigkeit und hohe Spezialisierung aus und bietet effiziente sowie pragmatische Lösungen zu angemessenen Preisen an.

Der Mandanten-Fokus der Kanzlei liegt auf mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einheiten, die keine eigene Compliance-Abteilung unterhalten. Mit ihrem erfahrenen Team betreut Compliance Rechtsanwälte aktuell über 350 Dauermandanten.

Die Kanzlei konzentriert ihre Tätigkeit auf die Kernbereiche der Compliance. Sie hat ein Team von Experten zusammengestellt, das sämtliche Compliance-relevanten Praxisfelder abdeckt. Das Spektrum reicht von Arbeitsrechts-Compliance über IT-Sicherheit und Geldwäscheprävention bis hin zu Hinweisgebersystemen.

Durch diese umfassende Expertise ist Compliance Rechtsanwälte in der Lage, ihren Mandanten ganzheitliche und maßgeschneiderte Lösungen für ihre spezifischen Compliance-Anforderungen anzubieten.

Expertenmeinung

„Compliance funktioniert nicht ohne fachkundig betriebene Meldestellen und Hinweisgebersysteme. Warum das sein muss? Der Druck von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regulierung nimmt zu. Behörden verhängen immer höhere Strafen. Gleichzeitig können viele mittelständisch geprägte Unternehmen sich keine Compliance-Abteilungen leisten. Hinweisgeberexperte bietet diesen Unternehmen eine praktische und rechtssichere Outsourcing-Lösung an. Und diese Lösung hat sich bewährt, über 350 Kunden vertrauen uns.“

Dr. Maximilian Degenhart, Rechtsanwalt und Compliance Officer

Was macht uns besonders?

Vorteile von
Hinweisgeberexperte

One-Stop-Shop

Recht und Technik aus einer Hand – One-Stop-Shop: Wir bieten eine technische Lösung und den Betrieb des Hinweisgebersystems inklusive Beratung und Management eingehender Hinweise.

Expertise

Angedockte Rechtsanwälte die im Falle von ernsthaften Hinweisen direkt im Thema sind und die rechtliche Themen klären können

Vertrauen

Diskretion Verschwiegenheit für alle Inhalte und Meldungen

Geringer Aufwand

Minimaler Implementierungsaufwand – wir stellen alles zur Verfügung, was das Unternehmen zur Gesetzeserfüllung benötigt, vom Hinweisgebersystem bis zur Verfahrensanordnung.

Kostentransparenz & Kostensicherheit

Maximale Kosteneffizienz und -transparenz durch monatliche Festpreise für den Betrieb des Hinweisgebersystems und die Prüfung der Hinweise. Wir berechnen keine Stundensätze.

Führender Anbieter

Führender Anbieter für Hinweisgebersysteme, umfassender Track Record im Mittelstand und der öffentlichen Hand sowie sektorspezifsch.

Hinweisgebersysteme von Hinweisgeberexperte

anonym, vertrauensbildend,
rechtssicher & transparent

Pragmatisch. Lösungsorientiert. Kompetent.

25+

Mehr als 25 Jahre Erfahrung

350

Mehr als 350 zufriedene Kunden

TÜV

TÜV- & ISO-Norm-zertifiziert

Starke Referenzen

Mehr als 350
zufriedene Kunden

Bekannt aus

Wir übernehmen
Verantwortung

Gemeinnützige Institutionen müssen ebenfalls Compliance-Vorgaben erfüllen, es drohen Strafen, Haftung und Reputationsschäden. Hinweisgeberexperte stellt Ihnen als gemeinnützige Institution im Einzelfall kostenlose Hinweisgebersysteme und Beratung zur Verfügung. Wir minimieren Ihre Haftungsrisiken als Entscheidungsträger einer gemeinnützigen Institution.

Als Ausdruck der gesellschaftlichen Verantwortung eines führenden Compliancedienstleisters übernimmt Hinweisgeberexperte in geeigneten Fällen Compliance Aufgaben für gemeinnützige Organisationen. In erster Linie stellen wir uns als kostenfreier externer Compliance-Beauftragter in den Dienst der Allgemeinheit.

Empfänger von Compliance Dienstleistungen für den guten Zweck („Pro Bono“) durch Hinweisgeberexperte sind insbesondere gemeinnützige Institutionen auf folgenden Gebieten: Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kunst und Kultur, Menschenrechte sowie Bekämpfung von Hunger und Armut.

Unsere Siegel – Wir sind zertifiziert

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