Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Landesrecht – ein Zwischenstand

Karte Bundesländer Deutschland

Zusammenfassung:

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle ist live, Sie finden sie hier.Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die einzelnen Bundesländer interne Meldestellen für den kommunalen Bereich nach landesrechtlichen Vorgaben etablieren. Dieser Beitrag beleuchtet, wie weit die einzelnen Bundesländer ihre Pflicht zum Erlass von Landesgesetzen zur Einrichtung interner Meldestellen umgesetzt haben.Baden-WürttembergIn Baden-Württemberg ist seit dem 19. März 2024 das Kommunale-Meldestellen-Gesetz – (KommMeldG) in Kraft. Es regelt die Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig wurde das Landesbeamtengesetz angepasst.https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/detail/2024-20
Freistaat BayernIm Freistaat Bayern wurde kein eigenes Gesetz zur Ausführung des Hinweisgeberschutzgesetzes erlassen. Stattdessen ist der Landtag* seiner Pflicht in Form von Änderungen in bestehenden Gesetzen mit Hinweis auf das HinSchG am 24. Juli 2023 nachgekommen.