Kommunen und Gesellschaften in öffentlicher Hand sind von der EU Whistleblower Richtlinie unmittelbar betroffen, es gelten keine Umsetzungsfristen. Die Betroffenheit folgt direkt aus der Richtlinie, die betroffenen Kommunen und öffentlichen Unternehmen können sich nicht auf die fehlende Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht berufen.
Hinweisgeberexperte berät Kommunen und öffentliche Unternehmen zur Umsetzung der Whistleblower Richtlinie und verfügt in diesem Sektor über Erfahrung und besondere Expertise.
Hinweisgeberexperte hat hierzu einen Beitrag in der Fachzeitung für Kommunen und Entscheider des öffentlichen Sektors „Der Neue Kämmerer“ veröffentlicht. Den Beitrag finden Sie hier:
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