Das Hinweisgeberschutzgesetz wird noch im Jahr 2022 in Kraft treten. Ab dem Inkrafttreten müssen alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten das Gesetz innerhalb von drei Monaten umsetzen. Unternehmen zwischen 50-249 Beschäftigten müssen das Gesetz bis zum Dezember 2023 umsetzen.
Das bedeutet konkret, dass die betroffenen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten müssen, an die sich Beschäftigte und im Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer*innen wenden können, um auf interne Rechtsverstöße oder Missstände hinzuweisen.
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