2. Festlegung einer Verfahrensordnung
3. Beschwerdebeauftragter
4. Transparente Verfahrensweise
5. Wiederholende Überprüfung
6. Fazit
Ein Hinweisgebersystem und das Beschwerdeverfahren sind in einem System kombinierbar. Wir stellen die Infrastruktur zur Verfügung, erstellen die Dokumentation samt Leitlinien, beraten zur Kommunikation und übernehmen die Rolle des externen Beschwerdebeauftragten. Wenn Hinweise eingehen, bearbeiten wir diese und stehen unseren Kunden zur Seite.
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