Verhinderung künftiger Compliance-Verstöße, um drohende Schäden und Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen abzuwenden
Aufdeckung und effektive Bearbeitung bereits begangener Compliance-Verstöße in Ihrem Unternehmen.
Reaktion auf Misstände und Sanktionierung bereits begangener Compliance-Verstöße in Ihrem Unternehmen.
Mithilfe eines effektiven CMS wirken Unternehmen Compliance-Verstößen präventiv entgegen. Zudem vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken: Wenn es trotz eines CMS zum Regelverstoß kommt, haften Unternehmen nicht oder nur reduziert, da sie mit der Einrichtung des CMS alles Zumutbare getan haben, um Regelverstöße zu vermeiden bzw. aufzuklären. Wenn Unternehmen ein CMS mit der Beauftragung eines externen Compliance Beauftragten kombinieren, können sie Ihre Compliance-Organisation auslagern. Ein Hinweisgebersystem ist Teil eines CMS.
Auf Veränderungen und Missstände können Unternehmen dank eines umfassenden CMS optimal reagieren. Zudem können sie eingetretene Compliance-Verstöße mit geeigneten Maßnahmen effizient beseitigen.
Der Ausgangspunkt: Unser CMS enthält folgende sieben Grundelemente. Unser CMS orientiert sich an dem im IDW PS 980 definierten Standard. Im Rahmen von Risikoinventuren überarbeiten wir die individuellen CMS unserer Kunden regelmäßig.
Die Compliance-Kultur ist die Basis eines effektiven CMS und leitet sich aus Ihrer Unternehmenskultur ab. Wesentlich für die Compliance-Kultur sind die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen der Geschäftsführung sowie die Rolle der Aufsichtsorgane („tone from the top”). Die Compliance Beratung und Service GmbH („Hinweisgeberexperte“) berät mittelständische Unternehmen hierzu und erarbeitet mit den Unternehmen eine niedergeschriebene „Unternehmenspolitik“, welche die Compliance-Kultur definiert. Im Rahmen dieser ersten Schritte können darüber hinaus auch ESG-Vorgaben Einzug in die Unternehmenskultur finden. Wir unterstützen auch bei der Kommunikation der „Unternehmenspolitik“.
Auf der Basis der definierten Compliance-Ziele sowie der Ergebnisse der Risikoanalyse erarbeiten wir sodann mit den Unternehmen das konkrete Compliance-Programm. Teile des Programms sind etwa die Benennung eines Compliance Officers, die Ausarbeitung von Unternehmensleitlinien, das CMS an sich, welches anerkannten Normen der Unternehmenssteuerung folgt, Verfahrensanweisungen, Business-Partner Prüfungen, Lieferkettencontrolling, Unterschriftenregelungen, ein Überwachungsmechanismus und regelmäßige Schulungen etc.; ein effektives Compliance-Programm umfasst darüber hinaus zusätzlich die Implementierung eines Hinweisgebersystems.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der konkreten Ausarbeitung des Compliance Programms und stellen auch den tatsächlichen Betrieb sicher, etwa indem wir (optional) die Position des externen Compliance Officers übernehmen und ein Hinweisgebersystem für die Beschäftigten des Kunden unterhalten.
Hinweisgeberexperte.de – Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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