Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Diese Woche hat das federführende Bundesministerium der Justiz den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben. Politisch informierte Kreise rechnen mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst. Lesen Sie hier die wichtigsten Antworten:

Um was geht es?

Die Ampel-Koalition beabsichtigt, die EU-Whistleblower Richtlinie entsprechend den Verabredungen des Koalitionsvertrages in nationales Gesetz umzusetzen.

Wer ist betroffen?

Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen bereits jetzt aufgrund der indirekten Wirkung der Whistleblower-Richtlinie die Vorgaben der EU Whistleblower Richtlinie beachten. Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz wird nun Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden unmittelbar verpflichten. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben bis zum Jahr 2023 Zeit, die Vorgaben der Richtlinie bzw. des Gesetzes intern umzusetzen.

Wie umsetzen?

Unternehmen müssen ein Hinweisgebersystem einführen. Dies bedeutet, dass sie eine Meldestelle einrichten müssen, die Hinweisgebern Meldungen ermöglicht. Zudem muss eine unparteiische Person die Meldungen entgegennehmen. Nach dem Eingang eines Hinweises müssen Unternehmen bzw. Behörden dem Hinweisgeber innerhalb enger Fristen qualifizierte Rückmeldungen geben.

Für das Management der neuen Pflichten können Unternehmen Dienstleister wie Hinweisgeberexperte beauftragen, die zum einen als externe Ombudsstelle fungieren und zum anderen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen. Der Vorteil eines solchen Dienstleisters ist es, dass er eingehende Hinweise bearbeitet, Fristen beachtet und zwischen dem Hinweisgeber und dem Unternehmen vermitteln kann.


Konkurrenz

Behörden müssen ebenfalls Meldestellen einrichten. Mitarbeitende von Unternehmen dürfen sich stets an diese Meldestellen wenden, um Hinweise zu Unregelmäßigkeiten in ihrem Unternehmen abzugeben.

Wahlmöglichkeiten

Mitarbeitende haben die Wahl, ob sie sich zuerst an die Meldestelle des eigenen Unternehmens wenden oder an die Meldestelle einer Behörde. In einem zweiten Schritt können Hinweisgeber unter Umständen an die Öffentlichkeit gehen.

Was dürfen Hinweisgeber melden?

Hinweisgeber dürfen explizit Verstöße gegen deutsche Gesetze und EU-Recht melden.

Welche Rechte sind für Hinweisgeber vorgesehen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird für Angestellte und für Beamte gelten. Hinweisgeber erhalten umfassenden Schutz vor Repressalien aller Art, sofern sie nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes Hinweise abgeben. Zugunsten der Hinweisgeber gilt eine Beweislastumkehr für den Fall, dass Arbeitgeber Hinweisgeber mit Disziplinarmaßnahmen belegen, nachdem der Mitarbeitende einen Hinweis abgegeben hat.

Schutz für Unternehmen

Um Unternehmen vor missbräuchlichen Hinweisen zu schützen, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Hinweisgeber sich bei missbräuchlichen Hinweisen schadensersatzpflichtig machen.

Wann?

Der Gesetzesentwurf zu einem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz befindet sich in der Abstimmung der Bundesministerien. Wir rechnen damit, dass der Entwurf in wenigen Monaten ins Bundeskabinett kommt. Danach geht der Entwurf in das Parlament. Ein Inkrafttreten im Herbst ist realistisch, denn die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag zu einer zügigen Umsetzung in der nun vorliegenden Form verabredet.

Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu den neuen Vorgaben. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
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Ihr Autor: Dr. Maximilian Degenhart, Rechtsanwalt & Compliance Officer (TÜV)
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