Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 4. Juli 2023 in Kraft

Zur Historie: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 9. Mai 2023 mit dem Gesetz zum Schutz von hinweisgebenden Personen/ Hinweisgebern/ Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz) befassen. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, hierzu ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates indes nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.
Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de. Wir rechnen damit, dass das Hinweisgeberschutzgesetz noch im Sommer 2023 in Kraft treten wird.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Hinweisen zu Regelverletzungen und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Unternehmen ab 50 Beschäftigten werden durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Beschäftigte dürfen Regelverstöße anonym an das eigene Unternehmen oder direkt an Behörden melden. Das Bundesamt für Justiz wird ein eigenes, zentrales Hinweisgebersystem einrichten, an das Beschäftigte aus ganz Deutschland Hinweise melden können. Diese Kernelemente des Hinweisgeberschutzgesetzes werden durch den Vermittlungsausschuss nicht verändert werden.

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgebersystem kann grundsätzlich aus schriftlichen, mündlichen, digitalen oder persönlichen Meldewegen bestehen. Zu empfehlen ist ein internes Hinweisgebersystem, das Hinweisgebern die Wahl lässt, ob er/sie schriftlich oder mündlich, digital oder persönlich, anonym oder unter Nennung der Identität Hinweise an den Arbeitgeber richten möchte.

Was ist ein Hinweisgebersystem – Unser Erklärvideo:
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage www.hinweisgeberexperte.de und auf unserem YouTube-Kanal.
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Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.
*Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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