Das neue Hinweisgeberschutzgesetz sieht hohe Bußgelder für Unternehmen vor, welche die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht erfüllen. Ein weiteres Risiko: Beschäftigte können mit Verweis auf Verletzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitnehmer erheben. Hierzu gibt es nunmehr ein erstes Urteil. Dies zeigt, dass nun Gerichte, hier ein Arbeitsgericht, die Regelungen beachten. Verpflichtete, die kein Hinweisgebersystem haben oder nur ein Hinweisgebersystem, welches die vielen Detailvorgaben des Gesetzes nicht einhält, droht daher das Risiko, schneller „aufzufliegen“. Denn jeder Arbeitsrechtler wird, sofern sich ein Anhaltspunkt ergibt, dieses Thema aufgreifen und in einem Prozess geltend machen.
Bedeutung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für Unternehmen:
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