Der Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte war am 27. März 2023 als Sachverständiger zur öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages geladen.
Als renommierter Experte und Geschäftsführer eines führenden Dienstleisters für Hinweisgebersysteme brachte Dr. Degenhart Praxiserfahrungen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Der Hintergrund unserer Einladung war auch, dass Hinweisgeberexperte über 100 Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen betreibt und daher umfassende Erfahrung und Expertise in der Praxis des Hinweisgeberschutzes aufweist.
Die Stellungnahme von Hinweisgeberexperte für die Sachverständigen-Anhörung finden Sie hier:
Dann sprechen Sie mit uns. Wir erklären Ihnen gerne den aktuellen Stand der Gesetzgebung und wie Unternehmen auf die neuen Regelungen reagieren sollten.
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