metoo - Hinweis, und jetzt?

#metoo - Hinweis, und jetzt?

Die Psychotherapeutin Dr. Anna Kuhns hat für Hinweisgeberexperte ein #metoo-Konzept erstellt und eine entsprechende Kooperation ins Leben gerufen. Kunden von Hinweisgeberexperte können nach dem Eingang eines #metoo bezogenen Hinweises auf diese Kooperation zurückgreifen und den Betroffenen unverzüglich Rückhalt geben. Dies ist wichtig, denn die Bearbeitung von Hinweisen erfordert mehr, als definierte Workflows und juristische Exzellenz. Es braucht einen 360 Grad Blick auf die Herausforderungen, die Hinweise von Beschäftigten für Unternehmen und deren Dienstleister mit sich bringen.

Beitrag von Dr. Anna Kuhns, Psychologin MSC, Psychologische Psychotherapeutin

….der Montag naht. Frau R. spürt Sonntagabend schon die Nervosität vor der Arbeitswoche, antizipiert die nächste anzügliche Bemerkung des Kollegen. Die beiläufige Berührung im letzten Meeting ist ihr noch fest ins Gedächtnis gebrannt. Ihre Konzentration lässt seit Wochen nach, immer wieder hat sie depressive Einbrüche, traut sich immer weniger zu. Sie nutzt die Möglichkeit des Hinweisgebersystems, um ihre Situation am Arbeitsplatz endlich zu verbessern.

Nun ist der Fall eingetreten und ein/-e Betroffene/er gibt einen anonymen Hinweis zu einer Belästigungssituation an das von Hinweisgeberexperte betriebene Hinweisgebersystem, doch wie geht das Unternehmen damit um?

#metoo und die Folgen für Unternehmen

Spätestens seit der #metoo-Debatte im Rahmen der Harvey-Weinstein-Affäre wird es immer salonfähiger, als Betroffene/er von Diskriminierung oder sexuellen Belästigungen die Situation zu benennen und gegebenenfalls zu veröffentlichen. Die Angst vor Stigmatisierung lässt nach und immer mehr Betroffene finden eine Stimme.

Die Situation für Betroffene hat sich auch dadurch verbessert, dass das Strafrecht für Sexualdelikte in den vergangenen Jahren erheblich verschärft wurde. Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Sensibilisierung durch Verhaltensleitfäden in Unternehmen, welche respektvollen Umgang miteinander propagieren. Verhalten, das früher mancherorts noch toleriert wurde, kann heute einen Verstoß gegen interne Regeln darstellen – oder gar strafbar sein.

Wie sollen Unternehmen mit den Entwicklungen umgehen?

Es ist äußert wichtig, eine unternehmensinterne Strategie für den Fall eines #metoo-bezogenen Hinweises zu definieren. Dies gilt gerade in Zeiten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes, welches Unternehmen verpflichtet, Meldestellen einzurichten und Hinweise entgegenzunehmen. Aber wie sollen Unternehmen ad hoc nach dem Eingang eines Hinweises reagieren? Jeder Fall ist individuell, da auch jede/er Betroffene/er anders auf die Situation reagiert und sich dadurch eine Palette an unterschiedlichen Bedürfnissen eröffnet. Faktoren wie Alter, kultureller Hintergrund, Position im Unternehmen, Opfer-Täter Konstellation etc. spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hinzu kommen ganz konkrete Fragen, die im Falle des Falles unverzüglich beantwortet werden müssen: Wer ist zuständig für sowohl die betroffene Person, als auch den beschuldigten Mitarbeiter? Personalwesen, die Rechtsabteilung oder, sofern vorhanden, die Compliance-Abteilung? Wie sind die jeweiligen Mitarbeiter für ein solches Gespräch geschult? Wie sieht eine ideale Gesprächssituation für das Opfer aus?

Unser Konzept

Der Compliance-Dienstleister Hinweisgeberexperte und ich haben zusammen ein #metoo-Konzept entwickelt, das den Kunden helfen soll, mit Hinweisen rechtlich korrekt und gleichzeitig emphatisch umzugehen. Denn neben der Sachverhaltsaufklärung dürfen Unternehmen die psychologische Perspektive der Betroffenen nicht aus dem Auge lassen.

Es ist zunächst ratsam, den Sachverhalt klar strukturiert durch das Hinweisgebersystem zu erfassen und mögliche Beweise sicherzustellen (z.B. E-Mails, Fotos, WhatsApp-Chats). Ein Gesprächsangebot an das Opfer, idealerweise mit einer fachkundigen neutralen Person, ist Grundvoraussetzung, um die Situation zu klären und mögliche Maßnahmen zu besprechen. Das unmittelbare Krisengespräch trägt dazu bei, eine Ersteinschätzung der psychischen Verfassung der betroffenen Person zu erhalten. Unter Umständen leiten wir in Absprache mit den Beteiligten eine Akuttherapie ein. Die Praxis legt nahe, dass Menschen, welchen unmittelbare Hilfe nach einer Grenzerfahrung zuteilwurde, sich schneller regenerieren. Auch der Entwicklung von Traumafolgestörungen oder anderen psychischen Erkrankungen in Reaktion auf das Erlebte kann so vorgebeugt werden. Kunden von Hinweisgeberexperte können also ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Hinweise mit #metoo-bezogenen Sachverhalten abgeben, unmittelbar nach Abgabe des Hinweises psychotherapeutische Ersthilfe anbieten.

Sachverhaltsaufklärung

Parallel zur Ersthilfe ist das Unternehmen angehalten, den Sachverhalt aufzuklären. In vielen Fällen ist zu Beginn der Sachverhaltsaufklärung noch völlig unklar, was überhaupt passiert – oder nicht passiert – ist. Neben der rechtlich gesteuerten Aufklärungsarbeit kann es zu Situationen kommen, in denen Aussagen aus psychologischer Perspektive beleuchtet werden sollten, um etwa die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu prüfen. Dies ist bei #metoo bezogenen Sachverhalten besonders relevant, denn oft geht es um Begegnungen zwischen zwei Personen, bei denen niemand dabei war, also klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Zusätzliche Vorsorge

Prophylaxe ist die beste Vorsorge: Arbeitnehmer sollten über die Möglichkeit des Hinweisgebersystems explizit informiert werden um als erste psychologische Hemmschwelle für mögliche Täter zu dienen und potenzielle Betroffene zu ermutigen, sich zu äußern. So ist jeder bezüglich der Eigenverantwortung sensibilisiert. Betroffene zeigen nach der zunächst als “Extrem-Stress” wahrgenommenen Situation eine bessere Erholung und weniger Traumatisierungen im Verlauf, wenn sie zeitnah mit einer qualifizierten Person sprechen und gut aufgefangen werden. So kann schneller Hilfe geleistet und eine mögliche Traumatisierung der betroffenen Person verhindert werden.

Fazit

Der Einsatz lohnt sich! Die psychologische Unterstützung nach der Abgabe eines Hinweises als erste Hilfe-Maßnahme trägt nebenbei auch zur ökonomischen Situation des Unternehmens bei, denn: Ein sicheres Gefühl am Arbeitsplatz trägt zu einer besseren Arbeitsatmosphäre, zufriedeneren Mitarbeitern und dadurch höherer Produktivität und weniger Fehlzeiten bei. Nicht nur bei Frau R. – sondern überall. 

Über die Autorin:

Dr. Anna Kuhns, Psychologin MSc, Psychologische Psychotherapeutin, betreibt eine Praxis in München. Sie können Dr. Kuhns unter folgender E-Mail-Adresse erreichen: praxis@dr-annakuhns.de

Kontakt zu Hinweisgeberexperte

Hinweisgeberexperte kooperiert mit Frau Dr. Kuhns bei Hinweisen mit #metoo Bezug. Kunden von Hinweisgeberexperte können auf diese Kooperation zurückgreifen, sollte es notwendig werden.

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