Ein Hinweisgebersystem, das sich ausschließlich an den gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes orientiert, ist kein ausreichendes System für die immer steigende Anzahl der Nachhaltigkeitsabfragen.
Die Unternehmen müssen sämtliche Fragen beantworten können. Da die Fragenzum Hinweisgebersystem bei den Nachhaltigkeitsabfragen über die reinen gesetzlichen Anforderungen an ein Hinweisgebersystem hinausgehen, kommen viele Unternehmen in Schwierigkeiten, da negative Antworten das Scoring verschlechtern können.
Eine reine Softwarelösung ohne Compliance-Expertise reicht hierbei nicht aus, die Nachhaltigkeitsabfragen positiv beantworten zu können.
Als praktische Hilfestellung listen wir im Folgenden einen Auszug der Nachhaltigkeitsabfragen zu Hinweisgebersystemen und Beschwerdeverfahren auf. Unternehmen können diese Fragen als Checkliste verwenden, um zu beurteilen, ob ihre angedachte Lösung den Anforderungen der Praxis gerecht wird.
Ein Hinweisgebersystem, das sich ausschließlich an den gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes orientiert, ist kein ausreichendes System für die immer mehr steigende Anzahl der Nachhaltigkeitsabfragen. Bei der Auswahl der eigenen Lösung sollte der Inhalt von Nachhaltigkeitsabfragen in die Eigenschaften der eigenen Lösung integriert werden.
Kontakt zu Hinweisgeberexperte
Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte. Der Compliance-Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunen und öffentliche Unternehmen.
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