Arbeitgeberbewertungen

Negative Arbeitgeberbewertungen verhindern

Portale für Arbeitgeberbewertungen werden für Arbeitnehmer und Kandidaten immer wichtiger. Denn Arbeitnehmer können sich im Internet über einen neuen Arbeitgeber genauso gründlich informieren wie vor dem Kauf einer Dienstleistung oder eines neuen Produktes.
Statistisch gesehen entscheiden sich 92 % aller potenziellen Kunden für ein anderes Geschäft, wenn sie negative Bewertungen lesen. Bei Kandidaten und Arbeitssuchenden ist dies nicht anders. In der digitalen Welt von heute spielt der Online-Ruf eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens bei der Besetzung neuer Stellen. Negative Bewertungen können potenzielle Arbeitnehmer abschrecken und somit Ihrem Geschäft schaden. Alleine ein gutes Gehalt reicht oft nicht mehr aus.
Mit über 1 Million gelisteter Arbeitgeber ist kununu eine beliebte Plattform für aktuelle, ehemalige und zukünftige Mitarbeiter und Bewerber. Daneben spielen Indeed: Die Jobbörse und Glassdoor eine große Rolle.

Falsche Reaktion

Viele Firmen reagieren gar nicht, wenn sie eine schlechte Kritik auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform erhalten. Andere antworten nur mit Standardfloskeln.
Ein Großteil der Firmen, die reagieren, hinterlassen „Copy-and-Paste-Antworten“, die für alle Lebens- und Bewertungslagen gleichermaßen passen sollen: „Liebe Kollegin, lieber Kollege, vielen Dank für Ihre Bewertung. Uns ist eine offene Feedbackkultur sehr wichtig, daher nehmen wir Rückmeldungen ernst …“.
Wenn Nutzer außer einer schlechten Sterne-Bewertung kaum Informationen in Form eines Begleittextes hinterlassen, muss eine solche Standardantwort als Reaktion genügen. Diese sollte höflich sein und eine Aufforderung zum weiteren Dialog sowie persönliche Kontaktmöglichkeiten beinhalten.
Für fundierte Kritik reicht dies aber nicht aus.

Richtige Reaktion auf kritische Nutzerkommentare (weniger als zwei Kununu-Sterne)

Wenn Nutzer in ihren Kommentaren faktenreich auf (vermeintliche) Missstände hinweisen oder konkrete Vorwürfe gegen das Unternehmen erheben, müssen Arbeitgeber solche Standardantworten vermeiden.
Es ist immer sinnvoll, den präsentierten Behauptungen auf Arbeitgeberplattformen Fakten oder die eigene subjektive Wahrnehmung entgegenzusetzen.
Wie verhindert man negative Bewertungen?
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine Alternative, um Beschwerden und Kritik abzuladen. Auch anonyme Möglichkeiten. Denn wer etwas loswerden will, findet seinen Weg. Wenn keine interne Möglichkeit zur Verfügung steht, dann eben auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform wie kununu.
Wir empfehlen Ihnen zwei Schritte, um negativen Bewertungen vorzubeugen und keine neuen negativen Bewertungen zu erzeugen:

Einrichtung eines gut organisierten Hinweisgebersystems:

Unterstützen Sie bewusstes Feedback und ermuntern Sie alle Mitarbeiter, das Hinweisgebersystem für Meldungen zu Missständen zu nutzen. Wenn das System transparent ist, gut aufgebaut und sorgfältig betrieben wird, im besten Fall durch einen „neutralen Dritten“, fassen Mitarbeiter Vertrauen und nutzen das System statt bei kununu & Co negative Bewertungen zu hinterlassen.

Gehen Sie individuell mit Kritik um:

Begrenzen Sie sich bei detaillierten Kommentaren nicht nur auf das Kopieren und Einfügen von Standardantworten. Gehen Sie individuell und damit wertschätzend mit Kritik der Mitarbeiter um. 
Unser Vorschlag
Wir betreiben über 250 Hinweisgebersysteme. Viele unserer Kunden nutzen unsere Hinweisgebersysteme auch dafür, negative Meldungen über interne Missstände entgegenzunehmen. Unsere Systeme sind für diese Fälle gemacht und wir kommunizieren dies auch an die Beschäftigten.
2 Fliegen mit einer Klappe
Mit unserer Lösung vermeiden Sie künftige, negative Bewertungen, denn Ihre Beschäftigten können unser System nutzen, anstatt auf öffentliche Bewertungsplattformen gehen zu müssen. Gleichzeitig erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz und haben mit unserer Lösung den Einstieg in eine Compliance-Organisation.
Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unseren Experten
Sie haben Fragen zum Handlungsbedarf zu den neuen Offenlegungspflichten und ob Sie bzw. Ihr Unternehmen betroffen sind? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit unseren Experten.

Kontakt zu Hinweisgeberexperte

Sprechen Sie mit unseren Experten – unverbindlich und kostenlos.
Autorin dieses Artikels: Anna Lempart, Leiterin Abteilung Compliance. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Kunden zu Compliance-Pflichten und deren Umsetzung in der Organisation. Frau Lempart steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:
*Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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