Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Landesrecht – ein Zwischenstand

Karte Bundesländer Deutschland

Zusammenfassung:

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle ist live, Sie finden sie hier.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die einzelnen Bundesländer interne Meldestellen für den kommunalen Bereich nach landesrechtlichen Vorgaben etablieren. Dieser Beitrag beleuchtet, wie weit die einzelnen Bundesländer ihre Pflicht zum Erlass von Landesgesetzen zur Einrichtung interner Meldestellen umgesetzt haben.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist seit dem 19. März 2024 das Kommunale-Meldestellen-Gesetz – (KommMeldG) in Kraft. Es regelt die Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig wurde das Landesbeamtengesetz angepasst.
Freistaat Bayern
Im Freistaat Bayern wurde kein eigenes Gesetz zur Ausführung des Hinweisgeberschutzgesetzes erlassen. Stattdessen ist der Landtag* seiner Pflicht in Form von Änderungen in bestehenden Gesetzen mit Hinweis auf das HinSchG am 24. Juli 2023 nachgekommen.
Brandenburg
In Brandenburg ist seit dem 15. Mai 2024 das „Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz“(KommHinwMeldG) in Kraft. Es enthält neben der Regelung zur Einrichtung und dem Betrieb interner Meldestellen auch die Ausnahmen und Erleichterungen bei der Umsetzung der Meldestelle. Außerdem wurde das Landesbeamtengesetz im Hinblick auf das Hinweisgeberschutzgesetz angepasst.
Hessen
Hessen regelt die Umsetzung einer internen Meldestelle im Rahmen des Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG), das am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Das seit dem 15. Mai 2024 in Kraft getretene Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz (KommHinMeldG M-V) regelt die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen für Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat am 19. Dezember 2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) verkündet.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 30. Dezember 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz-Ausführungsgesetz NRW (HinSchG AG NRW) in Kraft. Neben den Vorgaben für die interne Meldestelle enthält das Gesetz eine Berichtspflicht der Landesregierung an den Landtag über die Erfahrungen mit diesem Gesetz. Diese Berichtspflicht besteht bis zum 01. Januar 2026. Auch hier nimmt der Gesetzgeber gleichzeitig eine Änderung des Landesbeamtengesetzes vor.
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat am 21.02.2024 das „Landesgesetz über interne Meldestellen in Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes im kommunalen Bereich“ (LHinSchG RLP) verabschiedet.
Saarland
Im Saarland ist am 30. Mai 2024 das „Saarländische Gesetz über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes“ (Saarländisches Meldestellengesetz – MeldeStG SL) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt ergänzend die Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes.
Freistaat Sachsen
Im Freistaat Sachsen diskutiert der sächsische Landtag aktuell noch über die Umsetzung des Gesetzesentwurfs des Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (SächsHinMeldG). Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung kann hier abgerufen werden.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wurde kein eigenes Gesetz zur Ausführung des Hinweisgeberschutzgesetzes verabschiedet. Stattdessen wurde der § 76a KVG LSA in das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. Er gilt seit dem 11.04.2024 und regelt die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.
Schleswig-Holstein
Das „Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in den Kommunen“ (Landeshinweisgeberschutzgesetz – LHinSchG), ist in Schleswig-Holstein am 07.06.2024 in Kraft getreten.

Berlin

Berlin beruft sich auf die unmittelbare Geltung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ein Landesgesetz existiert nicht. Die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle, wird von der jeweiligen Behörde direkt umgesetzt. Die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin beispielsweise hat eine interne Meldestelle unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingerichtet, an die sich die Beschäftigten jederzeit wenden können. Unter nachfolgendem Link kommt man z.B. zur internen Meldestelle des Bezirksamts Treptow-Köpenick.
Freistaat Thüringen
Auch im Freistaat Thüringen wird noch am „Thüringer Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (ThürAGHinSchG) gearbeitet. Eine Verabschiedung wird im Juni 2024 erwartet.
Gesetzesentwurf:

Freie Hansestadt Bremen

In Bremen ist das Bremische Ausführungsgesetz zum Hinweisgeberschutzgesetz (BremHinSchGAG) seit dem 14. März 2024 in Kraft.
Freie und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzen das Hinweisgeberschutzgesetz direkt um. Die Einrichtung interner Meldestellen erfolgt seit dem 17. Dezember 2021 gem. der EU-Whistleblower-Richtlinie und seit in Kraft treten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 direkt über das Bundesgesetz.
Selbstverständlich informieren wir Sie über alle Länder-Hinweisgeberschutzgesetze sowie die Entwicklungen weiterhin im Blog.

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Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.
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Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:
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