Sämtliche Beschäftigte der Privatwirtschaft sowie öffentlicher Arbeitgeber dürfen sich seit dem 2. Juli 2023 anonym an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden und Hinweise abgeben.
Diese externe Meldestelle ist online zugänglich und live.
Kern des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor.
Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht und Meldungen über Verstöße gegen nationales Recht. Die Rechtsverstöße müssen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit begangen werden.
Die externe Meldestelle ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Justiz getrennt. Diese bearbeitet sämtliche eingehenden Hinweise, auch solche, die nicht unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Bei Unzuständigkeit der externen Meldestelle des Bundes wird die Meldung unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dies bedeutet letztlich, dass die externe Meldestelle unabhängig von den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes alle Hinweise entgegennimmt und zumindest in dem Sinne bearbeitet, als dass die Hinweise an andere Behörden weitergeleitet werden.
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