Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart hat in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Beraters (11/2026) einen Aufsatz zu Best Practices nach zwei Jahren Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht.

Der Aufsatz widmet sich einem Thema, das für Unternehmen und Compliance-Verantwortliche weiterhin von hoher praktischer Relevanz ist: der wirksamen Ausgestaltung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Bereits der Titel macht deutlich, dass der Beitrag den Blick auf die praktische Umsetzung richtet und herausarbeitet, welche Best Practices sich zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes herausgebildet haben.

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern vor allem die Frage, wie Hinweisgebersysteme in der Praxis so gestaltet werden können, dass sie rechtlich belastbar und zugleich funktional sind. Der Beitrag zeigt, dass es auf mehr ankommt als auf die bloße formale Einrichtung einer Meldestelle. Entscheidend sind vielmehr klare Prozesse, verlässliche Vertraulichkeit, niedrigschwellige Zugänge, fachkundige Bearbeitung und eine tragfähige organisatorische Einbindung.

Den Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Betriebs-Betraters (11/2026) können Sie über folgendenen Link abrufen. 

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Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.

Dr. Maximilian Degenhart

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