Geschäftsführer Dr. Maximilian Degenhart wurde für die Ausgabe Januar/Februar 2026 des Wirtschaftsreports der IHK Siegen als Experte zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) interviewt.

Im Gespräch mit Redakteur Patrick Kohlberger erklärt er, was Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in der Praxis beachten müssen. Ein gut aufgestelltes Hinweisgebersystem ist dabei weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – es schützt das Unternehmen aktiv vor finanziellen Risiken, Reputationsschäden und behördlichen Verfahren.

Behandelt werden unter anderem:

  • der richtige Umgang mit anonymen Hinweisen – und warum diese unbedingt bearbeitet werden sollten,
  • die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und den Schutz der Identität von Hinweisgebern,
  • Fristen und interne Verfahrensabläufe – vom Eingang einer Meldung bis zur Rückmeldung nach spätestens drei Monaten,
  • warum eine einfache E-Mail-Adresse als Meldeweg nicht ausreicht und welche technischen Anforderungen ein rechtssicheres System erfüllen muss,
  • sowie typische Risiken bei internen Untersuchungen und wie ein einheitlicher Untersuchungsplan Fehler minimiert.

Zum vollständigen Artikel im Wirtschaftsreport:
Interview im Wirtschaftsreport der IHK Siegen


Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unserem Experten

Bei Fragen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes oder zur Auslagerung der Meldestelle beraten wir Sie gerne.

E-Mail

Telefon: 089 2152 7445

Termin buchen



Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.

Dr. Maximilian Degenhart

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal: