16.10.2023 – Allgemein
Datenschutzbeauftragter darf keine interne Meldestelle verantworten
Datenschutzbeauftragter darf keine interne Meldestelle verantworten Aufsatzbesprechung: Fehr/Refenius: Hinweisgeberschutzgesetz: Interner Meldestellenbeauftragte, Compliance-Berater (CB) 2023, 289 ff.;Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit über 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten. Diese besteht aus einem Hinweisgebersystem und fachkundigen Beschäftigten, die über das Hinweisgebersystem Hinweise entgegennehmen und bearbeiten.Unternehmen können diese Pflicht outsourcen oder selbst umsetzen. In diesem Fall benötigen die […]
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