23.10.2023 – Allgemein
Haftung bei fehlerhafter Meldestelle
Haftung bei fehlerhafter Meldestelle Zusammenfassung: Arbeitgeber, welche das interne Hinweisgebersystem nicht einrichten oder fehlerhaft umsetzen, zum Beispiel nicht fachkundige Beschäftigte* damit betrauen, riskieren hohe Bußgelder. Eine Geldbuße von bis zu 50.000 EUR droht, wenn Arbeitgeber gegen Vorgaben zum Betrieb des Hinweisgebersystems verstoßen. Die für die interne Meldestelle zuständigen Beschäftigten müssen hier aufpassen. Ihnen drohen auch […]
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