Welche neuen Compliance Pflichten kommen auf mittelständische Unternehmen zu?
Am 16. Dezember 2019 trat die EU Whistleblower Richtlinie in Kraft. Die Umsetzungsfrist lief bis zum 17. Dezember 2021. In Deutschland ist nun im Jahr 2022 ein nationales Umsetzungsgesetz geplant. Bis dieses gilt, entfaltet die Richtlinie in weiten Teilen unmittelbare Wirkung.
Die EU Whistleblower Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Dieses soll den Hinweisgebern ermöglichen anonym, ohne etwaige arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen zu befürchten, Compliance Verstöße zu melden. Auch kleinere Unternehmen sind betroffen. Mehr Details finden Sie hier:
Darüber hinaus verschärft das Verbandssanktionengesetz die Haftungsrisiken der handelnden Personen im Unternehmen und der Kommune. Der bisherige Entwurf des Verbandssanktionengesetzes ermöglicht es, neben der bereits bestehenden Haftung der Handelnden, künftig eine weitreichende Unternehmenshaftung für Verstöße, die innerhalb eines Unternehmens begangen werden. Das Verbandssanktionengesetz gilt sowohl für juristische Personen des Privatsrechts als auch für solche des öffentlichen Rechts und sieht empfindliche Geldstrafen für die Fälle der Begehung von Verbandsstraftaten durch Leitungspersonen selbst und durch Mitarbeiter, wenn die Verbandsstraftet durch die Leitungsperson hätte verhindert werden können, vor. Mehr Details finden Sie hier:
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