Unser Hinweisgebersystem besteht aus einer digitalen Meldeplattform für Hinweisgeber und analogen Kommunikationswegen (Telefon, persönliche Treffen, TEAMS Meeting, Post). Diese einzelnen Meldewege bilden unser Hinweisgebersystem.
Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu Ihrem Unternehmen eingegangen ist und können nach Rücksprache mit Ihnen mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren.
Das nationale Hinweisgeberschutzgesetz ist im Jahr 2023 in Kraft getreten und betrifft alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Die drei wichtigsten Regelungen lauten wie folgt: Erstens sind Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels ab 50 Beschäftigten betroffen. Die betroffenen Unternehmen müssen zweitens interne Hinweisgebersysteme einrichten, denn drittens dürfen Beschäftigte Regelverstöße anonym an das eigene Unternehmen oder direkt an Behörden melden, wobei ihnen ein umfassender Schutz zuteil wird.
Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels müssen interne Hinweisgebersysteme einrichten und einen Prozess definieren, wie sie mit eingehenden Hinweisen rechtssicher umgehen. So müssen Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels für ihre Hinweisgebersysteme unter anderem geschultes Personal bereitstellen, Fristen beachten usw. Diese Aufgaben dürfen Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels auch outsourcen, zum Beispiel an spezialisierte Dienstleister wie Hinweisgeberexperte.
Ein internes Hinweisgebersystem und ein internes Meldesystem meinen das gleiche, nämlich einen Weg, über den Hinweisgeber (auch anonym) Hinweise an das Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels oder einen externen Beauftragten wie die Firma Hinweisgeberexperte melden können. Das Hinweisgebersystem kann grundsätzlich aus schriftlichen, mündlichen, digitalen oder persönlichen Meldewegen bestehen. Zu empfehlen ist ein internes Hinweisgebersystem, das Hinweisgebern die Wahl lässt, ob er/sie schriftlich oder mündlich, digital oder persönlich, anonym oder unter Nennung der Identität Hinweise an das Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels geben möchte.
Der Dienstleister Hinweisgeberexperte betreut eine Reihe von Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels und kooperiert mit Verbänden dieser Branche, so zum Beispiel mit dem Landesverband Bayern Großhandel – Außenhandel – Dienstleistungen e.V..
Wir verfügen daher über langjährige Erfahrungen mit der Branche. Dies ist wichtig, denn: Expertise und Erfahrungen im Handel sind wichtig, um einen reibungslosen Ablauf des Outsourcings der neuen Pflichten für Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels zu gewährleisten.
Hinweisgeberexperte kann durch die Erfahrung mit Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels mit diesen Besonderheiten umgehen und garantiert drei Dinge: Eine reibungslose, schnelle Einrichtung des Hinweisgebersystems für Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels, die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der neuen Regeln sowie die Abwicklung eingehender Hinweise samt Kommunikation mit dem Hinweisgeber („Hinweisgeber-Management“).
Unser Komplett-Paket beinhaltet alles, um Compliance-Grundstrukturen aufzubauen und die EU Whistleblower Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an.
Existiert kein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Hinweisgebersystem in öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen ist dies nachteilig, denn: Wasser sucht sich seinen Weg.
Dies bedeutet für Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels: Mögliche Hinweisgeber wollen sich mitteilen. Falls öffentliche Verwaltungen und öffentliche Unternehmen kein internes Hinweisgebersystem anbieten, wird sich der potentielle Hinweisgeber erfahrungsgemäß direkt an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.
Diese Erfahrung hat der Gesetzgeber aufgegriffen und Behörden verpflichtet, eigene Hinweisgebersysteme einzurichten, um möglichen Hinweisgebern einen anonymen Meldekanal anzubieten, falls diese in ihrer eigenen Organisation keine Hinweisgebersysteme vorfinden.
Unternehmen des Groß-, Außen- und Einzelhandels sollten negative Berichterstattung vermeiden. Diese droht, wenn ein Hinweisgeber sich statt an die eigene öffentliche Verwaltungen oder das öffentliche Unternehmen direkt an eine Behörden oder gar die Öffentlichkeit wendet. Hier zeigt sich der Vorteil eines eigenen Hinweisgebersystems, das von einem Dienstleister wie Hinweisgeberexperte betreut wird.
Gespräch mit Hinweisgeberexperte über unser Komplett-Paket (inkl. Compliance Starterkit) und Livedemo unserer Lösung.
Analyse Ihres Bedarfs, Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Auftragserteilung.
Hinweisgeberexperte stellt Ihnen das neue Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Sie informieren Ihre Beschäftigten über unsere Beauftragung sowie das digitale Hinweisgebersystem und unsere Erreichbarkeit. Dies kann per E-mail oder per Veröffentlichung im Intranet/Internet erfolgen.
Das neue Hinweisgebersystem ist eingerichtet und Sie haben die Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.
Hinweisgeberexperte.de – Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Maximilianstraße 24, 80539 München
© 2024 Compliance Beratung + Service Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Alle Rechte vorbehalten