Unser digitales Hinweisgebersystem ist eine digitale Meldeplattform für Hinweisgeber, über die auf Wunsch anonym Meldungen abgegeben werden können. Unsere Experten sehen, wenn eine Meldung zu einem Kunden eingegangen ist und können nach Rücksprache mit dem Kunden mit dem Hinweisgeber anonym kommunizieren. Die individuelle Bearbeitung eingehender Hinweise ist Teil unseres Komplett-Pakets.
Das Freischalten unseres digitalen Hinweisgebersystems funktioniert einfach und schnell: Nach Buchung des Komplett-Pakets erhalten Sie einen Zugangslink für Ihr neues digitales Hinweisgebersystem. Die Installation erfordert keine spezifischen IT-Kenntnisse. Veröffentlichen Sie den Link zu Ihrem neuen Hinweisgebersystem sowie unsere Kontaktdaten innerhalb Ihrer Organisation, zum Beispiel im Intranet, im Internet oder in der Hauspost. Ihr digitales Hinweisgebersystem von Hinweisgeberexperte.de ist nun einsatzbereit und Sie sind 100 Prozent rechtskonform hinsichtlich Ihrer neuen Compliance-Pflichten.
Unser Vertrauen in modernste Technik ist groß, aber nicht grenzenlos: Daher können Hinweisgeber uns auch analog (telefonisch oder persönlich) treffen, wenn sie dies wünschen.
Hinweisgeberexperte.de wird Ihr externer Compliance-Beauftragter und stellt ein digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung. Hierfür berechnen wir eine monatliches Bereitstellungsgebühr. Weitere Einrichtungsgebühren oder sonstige versteckte Kosten fallen nicht an.
Es gibt eine Vielzahl von Softwareanbietern, die digitale Hinweisgebersysteme anbieten. Diese Dienstleister beschränken sich in aller Regel auf das Angebot von reiner Software. Nur Hinweisgeberexperte bietet Software und Beratung in einem Komplett-Paket.
Wenn Sie nicht über solches Personal verfügen, müssen Sie entsprechend einstellen oder vorhandene Mitarbeiter:Innen weiterbilden. Denn ab Eingang einer Meldung eines Hinweisgebers müssen Sie als Kunde Fristen beachten und die Meldungen bewerten. Zudem muss Ihr internes Personal die Anonymität des Hinweisgebers wahren, was schwierig ist, wenn sich in Ihrer Organisation „jeder kennt“. Dies kann dazu führen, dass die möglichen Hinweisgeber kein Vertrauen in Ihr internes System fassen. Die Folge: Hinweisgeber schlagen nicht erst intern Alarm, sondern wenden sich direkt an externe Behörden oder die Öffentlichkeit, was sie von Gesetzes wegen dürfen.
Gespräch mit Hinweisgeberexperte.de über die Funktion des externen Compliance-Beauftragten und des digitalen Hinweisgebersystems (inkl. Livedemo).
Analyse Ihres Bedarfs, Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Auftragserteilung.
Hinweisgeberexperte.de stellt Ihnen einen Link und analoge Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Sie informieren Ihre Beschäftigten über unsere Beauftragung sowie das digitale Hinweisgebersystem und unsere Erreichbarkeit. Dies kann per Email, per Hauspost, oder per Veröffentlichung im Intranet/ Internet erfolgen.
Das digitale Hinweisgebersystem als Teil unser Funktion als externer Compliance-Beauftragter ist eingerichtet und Sie haben die neuen Whistleblower-Pflichten erfüllt.
Die betroffenen Unternehmen und Kommunen haben zur Ermöglichung des Whistleblowings vertrauliche Meldekanäle einzurichten. Die Hinweisgeber haben zudem einen Anspruch auf Schutz ihrer Identität. Der Hinweisgeber hat Anspruch auf Bestätigung des Eingangs seiner Beschwerde innerhalb von 7 Tagen. Zudem muss das Unternehmen oder die Kommune dem Hinweisgeber in angemessener Zeit, aber spätestens nach 3 Monaten über die geplanten bzw. bereits ergriffenen Folgemaßnahmen informieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, „angemessene und abschreckende Sanktionen“
u. a. für den Fall einzuführen, dass Arbeitgeber gegen die Pflicht verstoßen, die Vertraulichkeit der Identität von Whistleblowern zu wahren oder keine geeigneten Folgemaßnahmen einzuleiten bzw. Repressalien gegen Hinweisgeber ergreifen.
Ein digitales Hinweisgebersystem kostet EUR 249 pro Monat.
Sofern die von der EU Whistleblower Richtlinie betroffene Organisation (Unternehmen ab 50 bzw. 249 Mitarbeiter:innen oder Kommune ab 10.000 Einwohner) ausschließlich ein digitales Hinweisgebersystem (und keinen externen Compliance Beauftragten) nutzt, braucht es noch interne Mitarbeiter:innen, um mögliche Meldungen entgegenzunehmen und zu prüfen. Damit bindet die Organisation zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen, die bei der Beauftragung eines externen Compliance Beauftragten nicht notwendig sind.
Zum Beispiel bei einem Dienstleister, der neben dem digitalen Hinweisgebersystem auch die Funktion des externen Compliance Beauftragten übernimmt. Hinweisgeberexperte.de ist genau so ein Dienstleister: Wir bieten Recht und Technik aus einer Hand. Nach Kontaktaufnahme und einem Beratungsgespräch mit Hinweisgeberexperte.de wird ein Auftrag erteilt und binnen 30 Minuten startet das digitale Hinweisgebersystem und der externe Compliance Beauftragte. Ab diesem Zeitpunkt erfüllt das Unternehmen oder die Kommune die neuen Pflichten der EU Whistleblower Richtlinie.